Diese Punkte solltet ihr unbedingt beachten

Black Friday und Cyber Monday: Die Tipps des EVZ

Freitag, 23. November 2018 | 08:00 Uhr

Bozen – Immer mehr Verbraucher nutzen das Internet, um ihre Weihnachtseinkäufe zu erledigen. Passend dazu läuten viele Online-Händler das Weihnachtsgeschäft mit den Aktionstagen des Black Friday und des Cyber Monday ein. Hier die Tipps des EVZ, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Vor dem Kauf solltet ihr euch zunächst die Internetseite genau anschauen: Kennen Sie den Sitz des Unternehmens? Verfügt der Verkäufer über eine E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer oder ist er nur über ein Kontaktformular erreichbar? Sind eine Mehrwertsteuernummer und ein Impressum angegeben? Verfügt die Internetseite über allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)? Enthalten die AGB Informationen zum Preis, zur Zahlung, zum Rücktrittsrecht sowie zur Gewährleistung? Wenn ihr nur eine dieser Fragen mit Nein beantwortet, solltet ihr vom Kauf besser Abstand nehmen.

Vergleicht den Preis eures Wunschobjektes mit den Preisen bei anderen Online-Shops. Ist der Preis wesentlich günstiger als auf anderen Internetseiten, dann solltet ihr euch den Kauf gut überlegen. Möglicherweise bekommt ihr gar keine oder eine gefälschte Ware, denn kein Unternehmer hat etwas zu verschenken!

Gerade in der Vorweihnachtszeit werden besonders viele Waren online bestellt und geliefert, da kann es passieren, dass es zu Verzögerungen bei der Lieferung kommt. Deshalb ist es wichtig, das Geschenk rechtzeitig zu bestellen und mögliche Lieferverzögerungen einzukalkulieren, ansonsten riskiert man, an Heiligabend ohne Geschenk dazustehen.

Was die Bezahlung anbelangt, sollte man möglichst eine sichere Zahlungsmethode wählen wie beispielsweise die Zahlung mit Kreditkarte oder mit Paypal. Bei der Bezahlung mit Kreditkarte habt ihr die Möglichkeit, beim Kreditkartenunternehmen das sog. Chargeback, also die Rückerstattung des Geldes durch das Kreditkartenunternehmen, zu beantragen, falls die Ware nicht geliefert wird. Bei der Bezahlung mit Paypal bietet dieses im Betrugsfall für Käufer und Verkäufer Schutzmechanismen an. Screenshots des Kauf- und Bezahlvorgangs sind dabei von Vorteil.

Nach dem Erhalt der Ware sollte mandiese sofort auf ihre Vollständigkeit, Richtigkeit und Funktionsfähigkeit überprüfen. Wurde nicht alles, ein falsches oder mangelhaftes Produkt geliefert, sollte man unverzüglich reklamieren, und zwar schriftlich beim Verkäufer. Detaillierte Informationen zur Gewährleistung findet ihr in der kostenlosen Broschüre des EVZ.

Beachten sollte man auch, dass auch bei Weihnachtseinkäufen die Rücktrittsfrist von 14 Tagen ab dem Tag der Lieferung gilt. Wird Idas Geschenk also bereits Anfang Dezember geliefert, ist die Rücktrittsfrist an Weihnachten bereits abgelaufen. Es kann also durchaus von Vorteil sein, sich bereits vor der Bestellung bei euren Lieben nach deren Geschenkwünschen zu erkundigen. Für die Ausübung des Rücktrittsrechts reicht eine einfache Mitteilung in beliebiger Form (z. B. E-Mail, Fax). Am besten verwendet man das Musterformular, das der Händler auf der Webseite zur Verfügung stellen muss. Nach der Erklärung des Widerrufs müsst ihr die Ware spätestens nach 14 Tagen zurückschicken; der Verkäufer hingegen muss das Geld (auch die Lieferkosten) innerhalb von 14 Tagen erstatten. Ein Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht immer! Eine vollständige Auflistung der Ausnahmen findet ihr in der kostenlosen Broschüre zum E-Commerce des EVZ.

Genau am Tag des diesjährigen Black Friday, dem 23. November, veranstaltet das EVZ in Zusammenarbeit mit dem Amt für Film und Medien und der Handelskammer Bozen eine kostenlose Tagung unter dem Titel „Online-Shopping: Was Verbraucher und Unternehmer wissen sollten“.

Weitere Informationen erteilt das EVZ unter der Telefonnummer 0471/980939 sowie unter info@euroconsumatori.org. Die Verbraucherschützer informieren auch über die außergerichtliche Streitbeilegung mit Hilfe der ODR-Plattform, einer interaktiven Internetseite, welche in allen offiziellen EU-Sprachen verfügbar ist und bei der Lösung von Streitigkeiten, welche ihren Ursprung im elektronischen Handel haben, hilft. Für Italien wurde das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Italien zur ODR-Kontaktstelle ernannt.

Von: mk

Bezirk: Bozen