Von: mk
Bozen – Nach dem Brand im Reifenlager der Firma „Meranese Gomme“ der Gruppe „Sicur Tyres Group Srl“ in Meran haben sich viele Betroffene an die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) gewandt. Durch das Feuer am 9. Juli 2025 wurden ihre eingelagerten Reifen, Radkappen und ähnliches zerstört. Die VZS macht deutlich: Für Gegenstände, die Kundinnen und Kunden einem Betrieb zur Aufbewahrung geben, haftet grundsätzlich der Verwahrer, im konkreten Fall somit das Unternehmen.
Wer Reifen oder andere Gegenstände einem Unternehmen zur Verwahrung überlässt, kann erwarten, dass diese sicher gelagert werden. Laut Zivilgesetzbuch (1766 ff. ZGB) haftet der/die Verwahrer:in bei Verlust oder Beschädigung, es sei denn, der Schaden ist durch ein unvorhersehbares und unabwendbares Ereignis entstanden.
Schadenersatzforderung an das Unternehmen
Viele Verbraucherinnen und Verbraucher glauben fälschlicherweise, dass bei einem Schadensfall automatisch die Versicherung den gesamten Verlust übernimmt. Tatsächlich besteht das Vertragsverhältnis jedoch zwischen Verbrauchern und dem Betrieb, der die Reifen gelagert hat. Dieser muss sich selbst an die Versicherung wenden, um den Schaden ersetzt zu bekommen.
„Wichtig ist, dass Betroffene gegenüber dem Unternehmen klar auftreten und vollständige Informationen zur Schadenregulierung einfordern. Das Unternehmen bleibt für den Ersatz verantwortlich – unabhängig davon, wie die interne Abwicklung mit der Versicherung erfolgt“, so Rechtsberater Reinhard Bauer.
Wer bisher noch kein Angebot für den erlittenen Schaden erhalten hat, sollte seinen Anspruch zeitnah geltend machen. Dafür können Betroffene, den von der VZS bereitgestellten Musterbrief nutzen, individuell anpassen und an das Unternehmen Sicur Tyres Group Srl senden.
Achtung, es gilt der Zeitwert der Dinge
In Schadensfällen ersetzt die Versicherung nicht den Neupreis, sondern den sogenannten Zeitwert der beschädigten Sachen. Dieser ergibt sich aus dem tatsächlichen Wert der Reifen, abhängig von Alter, Profilzustand und Nutzung. Selbst wenig gefahrene Reifen verlieren rasch an Wert, weshalb die Versicherung meist nur den objektiven Gebrauchswert ersetzt.
Für eine korrekte Bewertung sollte die Profiltiefe nachvollziehbar dokumentiert sein. Neue Reifen haben sieben bis neun Millimeter, Winterreifen bis zu zehn Millimeter Profil. Empfohlen sind mindestens drei Millimeter bei Sommer- und vier Millimeter bei Winterreifen – weniger gilt als kritisch und wirkt sich auch auf den Entschädigungsbetrag aus.
Ist eine Messung nicht mehr möglich, kann die Abnutzung grob geschätzt werden. Je nach Modell verliert ein Reifen bei normaler Nutzung rund einen Millimeter pro etwa 7.000 Kilometer.
Betroffene sollten daher das Unternehmen ausdrücklich um Mitteilung der bekannten Profiltiefe bzw. der Bewertungsgrundlagen ersuchen, um die Schadensermittlung transparent nachvollziehen zu können.
Angebote für Neureifen
Es wurde berichtet, dass Betroffene Angebote mit vorgesehenen Rabatten zum Kauf neuer Reifen der Sicur Tyres Group Srl erhalten haben. Die VZS möchte an dieser Stelle festhalten, dass Verbraucherinnen und Verbraucher nicht an diese Angebote gebunden sind. Der Schadenersatz wird unabhängig von solchen Angeboten geregelt. Die Betroffenen können neue Winterreifen dort kaufen, wo sie möchten.




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