Von: Ivd
Bozen – Mit der Umwandlung des Dekrets Nr. 92 vom 26. Juni, das Unterstützungsmaßnahmen für die Produktionssektoren vorsieht, wurde ein bedeutender Fortschritt beim Schutz landwirtschaftlicher Arbeitskräfte erzielt, meint die UILA. Im Verlauf des parlamentarischen Verfahrens wurde Artikel zehn-bis mit dem Titel „Schutzmaßnahmen bei Klima-Notlagen“ eingeführt, der die CISOA – Lohnersatzkasse für landwirtschaftliche Arbeitskräfte – auch auf befristet beschäftigte Saisonarbeiter ausdehnt.
„Dies ist eine lang erwartete Neuerung, die die wachsenden Auswirkungen des Klimawandels auf die landwirtschaftliche Arbeit endlich anerkennt. Die Bestimmung sieht vor, dass zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember 2025 die CISOA auch bei Arbeitsunterbrechung oder -reduzierung infolge außergewöhnlicher klimatischer Ereignisse, einschließlich Hitzewellen, gewährt werden kann“, so die gewerkschaft.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
- Die Leistung kann auch bei täglicher Arbeitszeitverkürzung von mindestens 50 Prozent der vertraglich vorgesehenen Zeit beansprucht werden;
- Sie ist auch ohne das sonst erforderliche Arbeitszeittage-Kriterium zugänglich;
- Die betroffenen Zeiträume zählen nicht zur jährlichen Höchstgrenze von 90 Tagen CISOA-Leistung;
- Diese Tage gelten als vollwertige Arbeitstage sowohl für die Erreichung der 181 Tage, die für den Anspruch auf landwirtschaftliches Arbeitslosengeld notwendig sind, als auch für die Berechnung der Leistungen selbst.
„Das ist ein historischer Erfolg, das Ergebnis jahrelanger Kämpfe der UILA – erklärt Devid Olivotto, Sekretär der UILA Südtirol. – Endlich erhalten auch die saisonal beschäftigten Landarbeiter, die einen unverzichtbaren Teil unseres Primärsektors darstellen, Zugang zu einem Schutzinstrument bei Arbeitsstillstand infolge extremer Hitze oder anderer Klimanotlagen. Das ist ein konkreter erster Schritt, um auf die Auswirkungen der Klimakrise auf die Arbeitswelt zu reagieren. Nun ist es entscheidend, dass diese Maßnahme nicht nur befristet bleibt, sondern strukturell verankert wird.“
„In einer Zeit, in der die Folgen des Klimawandels immer deutlicher spürbar sind, stellt diese Maßnahme eine wichtige Anerkennung der Bedeutung landwirtschaftlicher Arbeit dar und betont die Notwendigkeit, jenen Schutz und Würde zu garantieren, die unter zunehmend erschwerten Bedingungen arbeiten“, so die Gewerkschaft weiter.
Die UILA wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass diese Schutzinstrumente dauerhaft und allen Beschäftigten im Agrarsektor zugänglich gemacht werden – unabhängig von der Art ihres Arbeitsvertrags.
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