Nach Unfall auf der MeBo

Freispruch trotz 2,15 Promille

Donnerstag, 18. Dezember 2025 | 11:50 Uhr

Von: mk

Bozen – In der ersten Instanz schien das Urteil noch eindeutig: eine Geldstrafe von 8.000 Euro, der Entzug des Führerscheins und die Beschlagnahme des Fahrzeugs wegen Trunkenheit am Steuer und erschwerenden Umständen. Bei dem Angeklagten handelte es sich um einem Südtiroler, der nachts auf der Schnellstraße MeBo einen Unfall verursacht hatte. Doch nun hat das Berufungsgericht dieses Urteil revidiert und den Mann vollumfänglich freigesprochen, wie die Nachrichtenagentur Ansa schreibt.

Der Vorfall ereignete sich am Abend des 11. September 2022. Der Mann war mit seinem Lieferwagen auf der MeBo unterwegs, als ein Reifen platzte. Er verlor die Kontrolle, prallte gegen die Leitplanke und rief selbst das Weiße Kreuz zur Hilfe.

Sekt nach dem Schock

Als die Retter eintrafen, bot sich ihnen ein ungewöhnliches Bild: Der Fahrer hielt eine Sektflasche in der Hand. Die Anwälte Vittorio Papa und Alessandro Lorenzi, die Verteidigung übernommen hatten, argumentierte erfolgreich, dass ihr Mandant den Alkohol erst nach dem Aufprall konsumiert habe. Er sei durch den Unfall und aufgrund von Stress im Privatleben zutiefst erschüttert gewesen und habe in einer Art Kurzschlusshandlung zur Flasche gegriffen.

Zweifel an Analyse

Im Krankenhaus war ein Wert von 2,15 Promille gemessen worden. Die Gutachter der Verteidigung legten jedoch dar, dass dieser Wert keine rechtliche Bindungskraft habe, da die Analyse auf Blutplasma und nicht auf dem gesamten Blut basierte. Im Plasma werde die Alkoholkonzentration systematisch überschätzt, was zu einem verfälschten Ergebnis führe.

Da außerdem nur eine einzige Blutprobe entnommen wurde – und das erst 150 Minuten nach dem Unfall –, habe sich wissenschaftlich nicht seriös feststellen lassen, wie hoch der Pegel zum Zeitpunkt der Fahrt tatsächlich war. Das Gericht ist dieser Argumentation in der zweiten Instanz gefolgt.

Bezirk: Bozen, Burggrafenamt

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