Von: luk
Bozen – Südtirols Weinwirtschaft verzeichnet coronabedingte Absatzeinbußen. Daraus ergibt sich ein Bedarf nach größeren Lagerungskapazitäten. “Um dieser negativen Marktentwicklung entgegenzuwirken, den Weinsektor zu unterstützen und die vielfach dringend notwendige Erweiterung der Lagerungskapazität zu erleichtern, führt das Land zeitlich begrenzt Miet- und Investitionsbeihilfen ein”, erklärt Landeshauptmannstellvertreter und Landwirtschaftslandesrat Arnold Schuler. Auf seinen Vorschlag hin hat die Landesregierung vergangenen Dienstag (7. Juli) beschlossen, Beihilfen für Investitionen zur Lagerung von Weinerzeugnissen zu gewähren und die Richtlinien zur Gewährung von Beihilfen für den Umbau oder die Modernisierung von Räumen und Flächen für die Weinlagerung sowie für den Kauf oder Umbau von Behältern vorgegeben. Gleichzeitig hat sie auch einen Betrag von 1,5 Millionen Euro für diesen Zweck bereitgestellt.
Beihilfen für Ankauf und Miete
Eine weitere Maßnahme ist heute (14. Juli) beschlossen worden: Genehmigt wurden die Richtlinien zur Gewährung von Beihilfen für die Miete von Behältern und Rämlichkeiten oder Flächen zur Lagerung von Weinerzeugnissen sowie für deren Verwahrung bei Dritten. Das Land Südtirol bezuschusst demnach für einen Zeitraum von maximal 18 Monaten ab Antragstellung die Miete von Lagerräumen oder Lagerflächen oder die Verwahrung von Weinerzeugnissen bei Dritten sowie die Anmietung von Behältern mit Temperaturkontrolle. Die zulässigen Ausgaben für die Miete von Behältern mit Temperaturkontrolle liegen bei maximal drei Euro pro Hektoliter und Monat für Behälter mit höchstens 300 Hektoliter Fassungsvermögen und bei maximal zwei Euro pro Hektoliter und Monat für Behälter mit über 300 Hektoliter Fassungsvermögen. Die Beihilfe kann höchstens 50 Prozent der anerkannten Kosten abdecken, wobei die anerkannten Kosten mindestens 10.000 Euro betragen müssen. Beihilfeanträge können bis zum 30. Dezember 2020 im Landesamt für Obst- und Weinbau eingereicht werden.
Gesuchstellung bis Jahresende möglich
Um die beiden Landesbeihilfen können sich Unternehmen mit Sitz in Südtirol bewerben, die in der Verarbeitung und Vermarktung von Weinerzeugnissen tätig sind und nicht mehr als 250 Angestellte beschäftigen. Dabei darf der Jahresumsatz die 50 Millionen Euro nicht überschreiten beziehungsweise die Jahresbilanzsumme darf höchstens 43 Millionen Euro ausmachen.