Von: mk
Bozen – Vor kurzem hat der italienische Gesundheitsminister Roberto Speranza eine neue Verordnung über die Verwendung von Masken zur Begrenzung der Ausbreitung von Coronavirus-Infektionen unterzeichnet. Demnach wird es mindestens bis zum 7. September Pflicht sein, abends und nachts von 18.00 bis 6.00 Uhr, bei – auch spontanen und gelegentlichen – Menschenansammlungen sowohl auf öffentlichen Plätzen als auch auf Straßen und Plätzen vor Bars und Gastbetrieben die Maske zu tragen.
Die Entscheidung des Ministers betrifft daher auch eine ganze Reihe von öffentlichen Veranstaltungen, darunter auch die zahlreichen Sommerinitiativen, die vom hds – Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol organisiert werden. „Von den sommerlichen langen Einkaufsabenden bis hin zu gelegentlichen Zusammenkünften vor Geschäften und Gastbetrieben steht die neue Ministerialverordnung in engem Zusammenhang mit den Aktivitäten unserer Mitgliedsbetriebe in Handel und Gastronomie“, erklärt hds-Präsident Philipp Moser. „Seit Beginn dieses gesundheitlichen Notfalls hat sich der hds verpflichtet, ein Höchstmaß an Sicherheit für Kunden und Mitarbeiter zu gewährleisten, und deshalb werden wir dies auch im Rahmen dieser neuen Verordnung zur öffentlichen Gesundheit weiter tun“, so Moser.
Neben den Mitgliedsbetrieben geht der Appell des hds aber auch an die Öffentlichkeit und die Politik: „Ein Aufruf zur Verantwortung geht auch an die Bevölkerung, die Sicherheitsvorschriften gewissenhaft einzuhalten, und an die öffentliche Verwaltung, die die Einhaltung dieser Vorschriften überwachen muss. Wir können es uns in keiner Weise leisten, die Wiederinbetriebnahme der Schule in Frage zu stellen und einen weiteren Lockdown zu riskieren, was schwerwiegende Auswirkungen nicht nur auf die Wirtschaft hätte“, so hds-Präsident Moser abschließend.