Man sollte sich auch rechtzeitig um seinen sogenannten digitalen Nachlass kümmern

Daten leben ewig: Rechtzeitig um Accounts und Co. kümmern

Dienstag, 13. Juni 2023 | 09:42 Uhr

Unser Alltag ist durchdigitalisiert. Sogar vom “digitalen Nachlass” ist die Rede. Denn die Daten verschwinden nicht mit dem Tod. Grund genug, hier vorzusorgen und ein paar Dinge zu regeln.

Auch Digitales wird vererbt. Doch die Erben und Erbinnen wissen oft gar nichts von bestehenden Online-Accounts ihres verstorbenen Angehörigen. Oder sie besitzen keine Zugangsdaten. Verbraucherschützer raten daher, den eigenen digitalen Nachlass frühzeitig zu regeln.

Dabei muss es noch nicht einmal um das Tabuthema Tod gehen. Auch bei einer Krankheit kann es nötig sein, dass Vertrauenspersonen im Notfall schnell handeln können.

Das ist zu tun – drei Schritte:

Schreiben Sie eine Liste aller Accounts mit Benutzernamen und Kennwörtern und halten Sie diese stets aktuell. Regeln Sie detailliert, womit wie umgegangen werden soll: Was soll gelöscht werden, was passiert mit Fotos und was mit einem Account in einem sozialen Netzwerk? Auf der Liste kann auch stehen, was mit Laptop oder Smartphone geschehen soll.

Deponieren Sie die Liste in Papierform oder auf einem USB-Stick gespeichert in einem Tresor, einem Bankschließfach oder an einem anderen sicheren Platz.

Machen Sie eine Vertrauensperson zu Ihrem Bevollmächtigten und digitalen Nachlassverwalter. Schreiben Sie das in eine Vollmacht, in der auch steht, dass sich diese Person bereits zu Ihren Lebzeiten um Ihre Daten kümmern soll, wenn Sie aus irgendwelchen Gründen nicht dazu in der Lage sein sollten. Auf die Vollmacht gehören Datum und Unterschrift, dann wird sie der Vertrauensperson ausgehändigt und die Angehörigen werden informiert.

Von: APA/dpa