Vorsicht bei telefonischen Vertragsabschlüssen

Die Handelskammer warnt vor irreführenden Geschäftspraktiken

Mittwoch, 12. Oktober 2016 | 10:37 Uhr

Bozen – In Südtirol haben die Fälle von irreführenden Geschäftspraktiken nach der Sommerpause drastisch zugenommen und die Irreführer haben auch ihre Methoden geändert. Neben den üblichen Posterlagscheinen, die den Südtiroler Unternehmen zugeschickt werden, greifen sie nun auch zum Telefonhörer und überrumpeln ihre Opfer.

Immer ausgefeilter werden die Täuschungen, denen die Südtiroler Unternehmen ausgeliefert sind. Derzeit werden die Unternehmer/innen telefonisch kontaktiert, in kürzester Zeit mit Unmengen an Informationen überschüttet und anschließend wird der Vertrag über das Telefon abgeschlossen. In Italien ist es durchaus möglich einen Vertrag mündlich abzuschließen. Die Irreführer zeichnen die Gespräche auf und diese werden dann den Betroffenen zugeschickt, um sie einzuschüchtern und zum Bezahlen zu bewegen.

„Wir raten den Unternehmern immer aufmerksam zuzuhören und bei Interesse schriftliche Unterlagen anzufordern, die dann in Ruhe durchgelesen werden können. Jedes seriöse Unternehmen wird die Unterlagen gerne zuschicken“, sagt Ivo Morelato, vom Generalsekretariat der Handelskammer Bozen.

Es zirkulieren auch Posterlagscheine, die den Eindruck erwecken, sie wären von der Handelskammer für die Einzahlung der Jahresgebühr zugeschickt worden. Erst beim Lesen des Kleingedruckten wird klar, dass der Einzahlungsschein nicht von der Handelskammer stammt und dass die Überweisung nicht obligatorisch ist. Im Zweifel ist es sinnvoll nicht einfach zu bezahlen, sondern sich vorher bei der Handelskammer oder der AGCM, der italienischen Schutzbehörde für Markt und Wettbewerb, zu erkundigen. Die Handelskammer Bozen hat auch Musterbriefe, die zur Beantwortung von möglichen Forderungen und Mahnschreiben benutzt werden können.

Ein paar einfache Grundregeln ermöglichen es diesen unlauteren Geschäftspraktiken vorzubeugen. Die Kontrolle von Absender und Zahlungsgrund reichen manchmal aus, um hinter eine Täuschung zu kommen. Auch eine schnelle Suche im Internet kann dazu beitragen, irreführende Aktivitäten zu entlarven. Es gilt außerdem zu beachten, dass bei irreführenden Geschäftspraktiken das Datenschutzgesetz missachtet wurde. Darauf können sich die Betroffen jederzeit berufen.

Für weitere Informationen steht die Handelskammer Bozen zur Verfügung, Ansprechpartner Ivo Morelato, Tel. 0471 945 629, E-Mail: ivo.morelato@handelskammer.bz. it.

Von: mk

Bezirk: Bozen