Von: mk
Bozen – Auch 2023 werden Kleinstunternehmen in Südtirol mit bis zu fünf Mitarbeitern in ihren Bemühungen um Digitalisierung unterstützt. Das Land stellt entsprechende Fördergelder zur Verfügung, für die Betriebe bis spätestens 31. Oktober ansuchen können.
„Die Steigerung der digitalen Kenntnisse und Dienstleistungen ist für die Modernisierung und Wettbewerbsfähigkeit vieler Betriebe im Handel, aber auch in der Gastronomie, unumgänglich. Der Wandel der vergangenen Jahre macht die Notwendigkeit der Ergänzung von traditionellen Tätigkeiten durch die digitalen Technologien unumgänglich“, betont der Präsident des Wirtschaftsverbandes hds, Philipp Moser, der die Digitalisierungsbeiträge des Landes begrüßt. „Auch um die lokalen Kreisläufe und den lokalen Konsum anzukurbeln und zu fördern, ist eine Neuorientierung von Seiten der Unternehmen in Sachen Digitalisierung und neuer Vertriebswege notwendig“, so Moser.
Der Wirtschaftsverband hds begleitet und unterstützt diese Betriebe in ihrer Weiterentwicklung mit zwei Schwerpunkten: bei der Digitalisierung und Automatisierung der internen Prozesse und bei der Digitalisierung vor allem des stationären Handels: von der digitalen Präsenz bis zur Erstellung eines Onlineshops.
Ziel ist es, vor allem Einzelhandelsbetriebe in eine technologisierte und digitalisierte Zukunft zu begleiten und weiterzuentwickeln. Angeboten werden eine spezialisierte Rechts-, Steuer- und Betriebsberatung zum Thema E-Commerce, spezifische Kursangebote sowie neun maßgeschneiderte Digitalisierungspakete, die von 15 heimischen Anbietern im IT- und Internetbereich zur Verfügung gestellt werden.
Alle Unterstützungsmaßnahmen zur Digitalisierung der Südtiroler Handelsbetriebe finden sich online unter: www.hds-bz.it/digitalisierung.
Vom Land gefördert werden die Einführung digitaler Technologien und Prozesse zur Umsetzung und Verbesserung von Organisations- und Geschäftsmodellen, des Internetauftrittes und des elektronischen Handels, der digitalen Kommunikationsmodelle und Social-Media-Verwaltung. Demnach werden Schulungen, Beratungen sowie der Ankauf und die Optimierung von Software mit bis zu 60 Prozent der zulässigen Ausgabe im Rahmen der De-Minimis-Regelung bezuschusst. Die Mindestausgabe liegt bei 2000 Euro, die Höchstausgabe bei 10.000 Euro je Antrag.