Von: luk
Bozen – Südtirols ehrenamtliche Organisationen und Vereine zur Förderung des Gemeinwesens, die weiterhin im dritten Sektor (Non-Profit) verbleiben wollen, müssen derzeit ihre Statuten anpassen. Nun wurde die Frist für diese Anpassung auf 31. Oktober 2020 verschoben. Dasselbe Datum gilt im Jahr 2020 auch als neue Frist, um die Jahresabschlussrechnungen zu genehmigen.
Informationen dazu erhalten die Vertreter der ehrenamtlichen Organisationen und Vereine im Amt für Kabinettsangelegenheiten, das – ebenso wie andere Landesämter und -abteilungen – in der Zeit des momentanen Notstandes zu Bürozeiten ausschließlich über Telefon und E-Mail erreichbar ist.