Von: mk
Bozen – Die Landesagentur für öffentliche Aufträge (AOV) veröffentlicht in diesen Tagen auf ihrer Webseite die Bekanntmachung für die Zulassung zum Elektronischen Markt des Landes für verschiedene Bereiche. Unternehmen, die Waren und Dienste in diesen Bereichen anbieten, können dies über den Elektronischen Markt tun.
Bekanntmachungen zu Reinigungsprodukten, E-Fahrzeugen, Möbeln und Elektrogeräten
Die Bekanntmachung für Reinigungsmaterialien und Reinigungsprodukte wurde Ende April veröffentlicht und bleibt bis 7. Mai 2027 aktiv. Für den Ankauf und die Miete von Elektro- und Hybridfahrzeugen sowie den Ankauf von Fahrrädern mit Tretunterstützung und entsprechende Ladeinfrastrukturen für die öffentlichen Verwaltungen des Landes wurde die Bekanntmachung am 13. Juni publiziert. Sie bleibt für zwei Jahre aktiv und kann für zwei weitere Jahre verlängert werden. Noch innerhalb des Monats wird die Bekanntmachung für die Einrichtungsgegenstände, Einrichtungszubehör und Elektrohaushaltsgeräte veröffentlicht, die ebenfalls für zwei Jahre aktiv ist und für zwei weitere Jahre verlängert werden kann.
Ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung sind alle Unterlagen zu den Bekanntmachungen im Internet unter www.bandi-altoadige.it/marketplace einsehbar und können von dort in elektronischer Form heruntergeladen werden.
Unternehmen können ihre Dienste und Produkte am Elektronischen Markt präsentieren
Wirtschaftsteilnehmende, die öffentliche Aufträge in diesen Bereichen erhalten möchten, müssen dem Elektronischen Markt des Landes Südtirol (EMS) beitreten. Im Schaufenster des EMS können interessierte öffentliche Einrichtungen – von der Landesverwaltung über die Gemeinden bis hin zum Sanitätsbetrieb – die entsprechenden Angebote einsehen, die festgelegten Mindestbedingungen entsprechen. Sie können Angebote vergleichen, auswählen und mit den Wirtschaftsteilnehmenden in Kontakt treten.
“Alle diese neuen Bekanntmachungen sehen vor, dass die Wirtschaftsteilnehmer bei der Beantragung der Zulassung zum Marktplatz erklären müssen, ob sie bereit sind, den spezifischen Anforderungen der Pnrr/PNC oder der EU-Fonds gerecht zu werden oder nicht”, erklärt Dario Donati vom Bereich Beschaffungsstrategien in der AOV. Anderenfalls können die Wirtschaftsteilnehmer nur für Aktivitäten und Lieferungen mit “traditionellen” Förderungen ausgewählt werden.
Dass öffentliche Verwaltungen, die Dienstleistungen oder Anschaffungen unterhalb der EU-Ausgabenschwelle tätigen, die Ankäufe über den elektronischen Markt tätigen, ist im Sinne des Landesgesetzes “Bestimmungen über den Haushalt und das Rechnungswesen des Landes” von 2002 vorgeschrieben.
Ausschreibung für das AOV-Rahmenabkommen für Bücher
Eine weitere, allerdings andere Art von Ausschreibung, und zwar für das AOV-Rahmenabkommen, ist innerhalb von Juni geplant, und zwar in zwei Losen für Bücher für Bibliotheken und Bücher für die Schulen. Die Angebote können innerhalb des 24. Juli eingereicht werden. Das entsprechende Konvention hat nach der Vergabe und Aktivierung eine Laufzeit von zwei Jahren mit der Möglichkeit einer Verlängerung um weitere zwei Jahre. Es umfasst Bücher und Multimediaprodukte in italienischer und in anderen Sprachen und bezieht sich hauptsächlich auf italienischsprachige Einrichtungen.
Bei dieser Ausschreibung wird für jedes Los ein Lieferant ausgewählt, der dann den Bedarf an Büchern der italienischsprachigen Bibliotheken (Los 1) und Schulen (Los 2) in Südtirol decken wird. “Auch bei diesem Verfahren kann die öffentliche Verwaltung die Produkte über Finanzierungen aus dem Pnrr/PNC oder Europäischen Fonds erwerben”, erklärt Donati.