Von: luk
Bozen – Die Landesregierung hat heute die Einführung der Einheitlichen Einkommens- und Vermögenserklärung EEVE für den Zugang zur Wohnbauförderung bestätigt.
Die einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung EEVE war vor fünf Jahren eingeführt worden, um den Zugang zu den öffentlichen Leistungen im Gesundheits- und Sozialbereich gerecht und treffsicher zu gestalten. Im Sommer hatte die Landesregierung eine Änderung an der Durchführungsverordnung zum Wohnbauförderungsgesetz (Nr. 13/1998) vorgenommen, um die EEVE ab 2017 auch im geförderten Wohnbau als Zugangsschlüssel einzuführen. In der Folge waren die Gewerkschaften auf den Plan getreten. Sie forderten einen Aufschub, da sie Nachteile für Rentner und Familien mit einem Einkommen befürchten.
Mit diesem Antrag der Gewerkschaften hat sich heute die Landesregierung beschäftigt. Auf der Grundlage der von den Wohnbauämtern durchgeführten Berechnungen und Analysen entschied sich die Landesregierung dazu, den Termin der EEVE-Einführung zum 1.1. 2017 beizubehalten. Allerdings sollen Anwendung und Auswirkung des neuen Systems laufend überwacht werden. Sollte es zu den von den Gewerkschaften befürchteten Auswirkungen kommen, so will die Landesregierung nachbessern. „Auch haben wir heute beschlossen, dass das Finanzvermögen über 20.000 Euro erst ab Juli herangezogen wird, dann wenn die Bürger ihre EEVE sowieso auf den neuesten Stand bringen. So vermeiden wir zusätzliche Bürokratie“, sagte Landeshauptmann Arno Kompatscher bei der heutigen Pressekonferenz (29. November).
Mit der EEVE wurde die Erhebung von Einkommen und Vermögen für den Zugang zu den Leistungen des Landes vereinheitlicht. Eingeführt wurde ein einziger Erhebungsbogen und eine zentrale Datenbank. Wer also eine öffentliche Leistung beantragt, muss nur mehr eine einzige Jahreserklärung je Familienmitglied ausfüllen und abgeben, die dann für verschiedene Bereiche gilt.
Bisher musste die Erklärung bei Anträgen um das Kinder- und Familiengeld, die Tarifbeteiligung für Sozialdienste (Altersheim, Hauspflege, Kinderhorte), die Finanzielle Sozialhilfe, die Ticketbefreiung für Bedürftige, die Beiträge für Zahnleistungen sowie die Rückerstattung für die indirekte Betreuung bei Krankenhausaufenthalten vorgelegt werden.
Ab 2017 ist die EEVE also auch für Anträge um Wohnbauförderung notwendig, sowohl was den Bau, den Kauf oder die Sanierung einer Erstwohnung angeht, als auch die Beiträge für die Beseitigung architektonischer Hindernisse, die Vermietung von Wohnungen mit Sozialbindung, die Zuweisung geförderten Baugrunds an Gemeinden, die Notstandshilfen sowie alle weitere Maßnahmen der Wohnbauförderung oder Maßnahmen, die mit Sozialbindungen in Zusammenhang stehen.