Agb Cgil zum bereichsübergreifenden Kollektivvertrag

„Ein erster Schritt hin zu Lohngerechtigkeit, aber der Weg ist noch nicht zu Ende“

Freitag, 10. Oktober 2025 | 17:13 Uhr

Von: mk

Bozen – Die Fachgewerkschaft Öffentlicher Dienst des Agb Cgil zeigt sich über die Verhandlungen zum bereichsübergreifenden Kollektivvertrag zufrieden. „Gut, dass die Verhandlungen über die strukturelle Anpassung abgeschlossen sind, aber hier darf es nicht enden“, fordert die Gewerkschaft. Sobald der Kollektivvertrag vom Rechnungshof genehmigt ist, wird die Auszahlung der strukturellen Gehaltsanpassungen ab dem 1. Januar 2025 möglich.

Es handelt sich um eine monatliche Bruttoerhöhung zwischen 280 und 394 Euro, je nach Einstufung. Davon betroffen ist das Personal der Landesverwaltung (einschließlich des Lehr- und Erziehungspersonals des Landes), des Landesgesundheitsdienstes, der Gemeinden, der Bezirksgemeinschaften, der öffentlichen Altenheime, des WOBI (Wohnbauinstitut) sowie der Fremdenverkehrsämter von Bozen und Meran.

Laut Ulli Bauhofer vom Agb Cgil ist „die Anpassung zwingend notwendig und bezieht sich auf die Inflation des Zeitraums 2022–2024. Für den Zeitraum 2025–2027 muss noch verhandelt werden, und wir brauchen ein neues Modell zur Anpassung an die Inflation: Wir können ihr nicht weiterhin mit drei Jahren Verspätung hinterherlaufen“.

Die Gewerkschaft betont außerdem die Dringlichkeit, den normativen Teil des Vertrags zu überarbeiten, der – mit Ausnahme der Bestimmungen zum Mutterschutz und Vaterschaftsschutz – seit 2008 unverändert geblieben ist. „Wir werden die 36-Stunden-Woche für alle fordern“, fügt Bauhofer hinzu, „denn der öffentliche Dienst muss wieder attraktiv werden, Kompetenzen halten und sich auf die vielen bevorstehenden Pensionierungen vorbereiten.“

Nun seien strukturelle Investitionen, politische Weitsicht und Respekt für all jene erforderlich, die täglich wesentliche Dienstleistungen für die Bevölkerung sicherstellen.

Bezirk: Bozen

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