Von: mk
Bozen – Anlässlich seines 30-jährigen Bestehens hat das AFI eine Wertecharta verabschiedet, die die zentralen Grundwerte des Instituts festhält. „Unser Institut ruht auf sechs Säulen, die unser Selbstverständnis und unsere Arbeit prägen. Zum Jubiläum möchten wir diese Prinzipien schriftlich verankern – als Einladung, uns besser kennenzulernen“, erklärt AFI-Präsident Stefano Mellarini.
Am 25. September feiert das AFI | Arbeitsförderungsinstitut sein 30-jähriges Bestehen auf Schloss Maretsch. Seit seiner Gründung hat das AFI nicht nur in der Forschung, sondern auch in den Bereichen Bildung und Sensibilisierung Maßstäbe gesetzt – stets mit dem Ziel, die berufliche und wirtschaftliche Situation der Arbeitnehmenden in Südtirol zu analysieren und zu verbessern.
Bisher fehlte jedoch ein wichtiger Baustein: eine Wertecharta, die die ethischen und organisatorischen Grundlagen des Instituts transparent macht. Das Jubiläum bot den idealen Anlass, diese Lücke zu schließen.
Als sozial- und arbeitswissenschaftliches Forschungsinstitut sowie Kompetenzzentrum für Arbeitnehmerfragen in Südtirol wahrt das AFI die Interessen der Arbeitnehmenden, beobachtet kontinuierlich die wirtschaftliche, berufliche und soziale Entwicklung im Land und macht auf problematische Entwicklungen aufmerksam, die in der öffentlichen Debatte oft zu kurz kommen. Darüber hinaus bietet das Institut gezielte Weiterbildungen für Gewerkschafter an – gemäß dem Motto: „Wissen macht stark.“
AFI-Direktor Stefan Perini betont die Bedeutung des Instituts in der Südtiroler Forschungslandschaft: „Gemeinsam mit ASTAT und WIFO bilden wir das Herzstück des Landesstatistiksystems. Wir arbeiten mit lokalen und internationalen Forschungseinrichtungen, öffentlichen Institutionen und Körperschaften zusammen – stets im Auftrag und mit Zustimmung unserer Gremien.“ Besonders stolz sei man, so Perini, dass das AFI seit 2020 sowohl auf europäischer Ebene (Eurostat) als auch auf staatlicher Ebene (Comstat) als Forschungseinrichtung anerkannt ist: „Das verschafft uns Zugang zu hochwertigem Datenmaterial.“
Die Wertecharta wurde am 28. Juli 2025 vom AFI-Ausschuss genehmigt und ist auf der Website des Instituts unter diesem Link abrufbar.
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