Wirtschaftsprüfer warnen

Elektronische Fakturierung: “Aufschub der Sanktionen”

Mittwoch, 24. Oktober 2018 | 11:07 Uhr

Bozen – Ein Aufschub der Sanktionen, um zu verhindern, dass „eine Chance zu einer Tragödie wird“. Das fordern die Wirtschaftsprüfer im Hinblick auf die Einführung der Pflicht zur elektronischen Fakturierung für alle Unternehmen und Freiberufler, die in Italien für Anfang 2019 geplant ist.

„Es ist zu betonen, dass unsere Mitglieder vorbereitet sind“, erklärt der Präsident der Kammer der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater der Provinz Bozen, Claudio Zago. „Bei uns werden die Unternehmen alle Antworten erhalten, die sie suchen, und zwar dank der ständigen und termingerechten Weiterbildungen, die wir im Laufe des Jahres 2018 durchgeführt haben. Wir haben dabei eng mit der Agentur der Einnahmen und jenen Unternehmen zusammengearbeitet, die die für die elektronische Rechnungsstellung erforderlichen Softwares produzieren. Dennoch ist vorhersehbar, dass viele Kunden nicht vollständig vorbereitet sein werden, und es zu unvermeidlichen operativen Problemen kommen wird. Deshalb fordern wir von der Politik einen Aufschub der Sanktionen.“

Die Wirtschaftsprüfer haben wiederholt die Notwendigkeit einer schrittweisen Einführung der Pflicht zur elektronischen Fakturierung unterstrichen. „Es wäre besser gewesen“, so Zago, „von den am besten strukturierten Unternehmen auszugehen, die den Übergang zur elektronischen Rechnungsstellung relativ einfach bewerkstelligen können. Dann hätten – über einen Zeitraum von drei Jahren – die kleinen und mittelgroßen Unternehmen einsteigen sollen, um den Übergang möglichst ‚schmerzlos‘ zu gestalten, und allen die Möglichkeit zu geben, auf den Termin vorbereitet zu sein. Doch das ist nun nicht der Fall: Aus diesem Grund wird ein Aufschub der Sanktionen unerlässlich.“ Die Einnahmenagentur hat auf jeden Fall bereits in einem kürzlich versandten Rundschreiben klargestellt, dass in der ersten Phase der Pflicht zur elektronischen Rechnungslegung die notwendigen technischen Anpassungen berücksichtigt werden: „Die elektronischen Rechnungen, die mit einer minimalen Verzögerung an die SdI-Plattform geschickt werden, unterliegen keinen Sanktionen, sofern die Übermittlung die ordnungsgemäße Abrechnung der Steuer nicht beeinträchtigt.“

Die SdI-Plattform (SdI – Sistema di Interscambio) der Einnahmenagentur ist jene Plattform an die die elektronischen Rechnungen zwingend versendet werden müssen, damit sie als ausgestellt gelten. Das SdI fungiert als „Postbote“ und übernimmt die Weiterleitung der Rechnung an den Rechnungsempfänger.

Und der Nationalrat der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater hat den Aufbau einer eigenen Plattform für die Verwaltung der elektronischen Fakturierung in Auftrag gegeben, die die Kammermitglieder nutzen können, welche sie dann wiederum ihren Kunden überlassen können. Die Plattform wird Ende November fertiggestellt sein.

Von: luk

Bezirk: Bozen