"Unverständlich"

Erneuerbare Energien: Südtiroler Forderungen nicht angenommen

Samstag, 08. Dezember 2018 | 09:29 Uhr

Bozen – Einige Punkte des Förderdekrets für erneuerbare Energien (FER 1) abzuändern, um die ökologische und wirtschaftliche Zukunft der Südtiroler Kraftwerksanlagen zu sichern: Das war das Ziel des Landes Südtirol im Rahmen der jüngsten Sitzung der Energie-Kommission der Staat-Regionen-Konferenz. Energielandesrat Richard Theiner, der an der Video-Konferenz teilgenommen hat, wiederholte die bereits auf technischer Ebene eingebrachten Einwände. Drei für Südtirol wichtige Punkte, die das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung nicht angenommen hat, “was uns unverständlich ist”, so Theiner.

Es geht um den direkten Zugang zu den Fördermitteln für E-Werke bis zu 250 Kilowatt mittlere jährliche Nennleistung, um die Erhöhung der Zugangsschwelle zum so genannten Einheitspreis (“tariffa omnicomprensiva”) von 100 auf 250 Kilowatt mittlere jährliche Nennleistung sowie die Erhöhung der Wasserkraft-Tarife bei Ausschreibungen und Ranglisten. Während der zweite Punkt teilweise angenommen worden ist, erhielten die anderen beiden kein grünes Licht auf technischer Ebene. Auch auf politischer Ebene gab es in der Energie-Kommission von Seiten der anderen Regionen keine Unterstützung dafür. Bei der rund eineinhalbstündigen Aussprache waren neben Südtirol Vertreter des Trentino, Friaul Julisch Venetiens, des Veneto, des Aostatals, Apuliens, der Lombardei, Umbriens, des Piemonts, Sardiniens und der Toskana anwesend.

Besorgnis und Vorbehalte

Landesrat Theiner hat seiner Sorge über die ablehnende Haltung der Regierung gegenüber der Wasserkraft Ausdruck verliehen, “einen Sektor von zentraler Bedeutung für alle alpinen Regionen”. Auch haben wir  die Position der Energie-Kommission zu den vorgebrachten Punkten mit Vorbehalt zur Kenntnis genommen. “Diese Punkte”, so Theiner, “müssen noch einmal vorgebracht und separat behandelt werden.” Die nächste Sitzung der Staat-Regionen-Konferenz soll in den kommenden Tagen stattfinden. Laut Theiner wäre es zudem wünschenswert, dass bei der Erarbeitung des nächsten Förderdekrets für erneuerbare Energien die Regionen und betroffenen Betreiber von Anfang an miteinbezogen würden, damit auch die für Südtirol so wichtige Wasserkraft Berücksichtigung finde.

Das Förderdekret FER1

Das neue Förderdekret für erneuerbare Energien (FER “fonti energetiche rinnovabili”), sieht für den Zeitraum 2019-2021 die Vergabe von staatlichen Fördermitteln für die Stromproduktion auf der Grundlage erneuerbarer Energieträger über Ausschreibungen und Ranglisten vor.  Direkter Zugang ist keiner vorgesehen. An den Ausschreibungen können sich große Anlagen mit einer Nennleistung von über einem Megawatt beteiligen. Kleine und mittlere Anlagen, mit einer Nennleistung von weniger als einem Megawatt, müssen sich in Ranglisten eintragen lassen. Das Ministerialdekret schränkt die staatlichen Fördergelder für Wasserkraftwerke und Geothermieanlagen ein, Photovoltaik- und Windkraftanlagen wird hingegen der Vorzug bei den Förderungen eingeräumt.

Von: luk

Bezirk: Bozen