Von: mk
Bozen – Im Februar hat im Gericht von Genua die erste Versammlung der Betriebe stattgefunden, die Gläubiger der QUI! Group AG sind. Sie ist die Gesellschaft, die die gleichnamigen Essengutscheine auf dem gesamten Staatsgebiet – auch in Südtirol – ausgibt. Diese Essengutscheine erhalten vor allem Angestellte der nationalen Strukturen wie z.B. Eisenbahn oder Post. Der Ende vergangenen Jahres erfolgte Konkurs der Gesellschaft involviert auch viele Gastronomiebetriebe in Südtirol. Um die Interessen der betroffenen Betriebe zu vertreten, hat der hds – Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol dafür einen eigenen Schalter „SOS Essensgutscheine“ eingerichtet.
„Für die Gastronomiebetriebe ist das System der Essensgutscheine ein nützliches und bequemes Instrument. Allerdings ist es nicht risikofrei, wie es der Fall der QUI! Group zeigt. Viele Betriebe konnten den von ihnen geforderten Betrag nicht mehr einkassieren“, erklärt Pietro Perez, Verantwortlicher für die Gastronomie im hds und Ansprechperson des Schalters SOS Essensgutscheine.
Obwohl die Fristen um die geforderten Beträge zurück zu bekommen bereits abgelaufen sind, sieht das Gesetz nun auch die Möglichkeit einer verspäteten Einschreibung vor. Gerade hier unterstützt der hds die Betriebe, die von diesem Fall betroffen sind. „Das Thema der Essensgutscheine ist sehr gespürt. Der Konkursfall der QUI! Group ist nur eines von vielen Problemen, um die sich der hds, auch gemeinsam mit dem gesamtstaatlichen Verband für das Gastgewerbe FIPE, kümmert und den betroffenen Betrieben beratend zur Seite steht. Wir empfehlen allen Betroffenen sich für weitere Informationen an den hds zu wenden. Dadurch erhöht sich die Möglichkeit, die geforderten Beträge zurück zu bekommen“, sagt Perez abschließend.