Von: importer
Die 27 EU-Agrarminister haben sich auf eine Teilverhandlungsposition für die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) geeinigt. Bei einem Treffen in Luxemburg klammerten sie am Montag allerdings alle Fragen aus, über die in den Verhandlungen über den EU-Haushalt für die Jahre von 2028 bis 2034 an anderer Stelle gerungen wird – neben der Höhe des Budgets sind das auch strittige Themen wie die Grenze bei der flächenbezogenen Einkommensstützung für einzelne Betriebe.
Konkret handelt es sich dabei um die Themen “Kappung und Degression.” Die Staaten fordern unter anderem mehr nationale Freiheiten – etwa, dass die Empfehlungen, die die EU-Kommission den einzelnen Mitgliedstaaten zur Ausgestaltung der Förderung gibt, nicht bindend sein sollen. Zudem soll etwa nicht verpflichtend sein, Landwirten, die eine Altersrente bekommen, die Direktzahlungen zu kürzen. Junglandwirte sollen aber verpflichtend eine höhere Unterstützung bekommen und bei der Unternehmensgründung unterstützt werden.
Allerdings soll die Definition, wer aktiver Landwirt ist, verbindlich sein – die Mitgliedstaaten sollen aber Flexibilität bekommen, die konkrete Definition an ihre eigenen nationalen Gegebenheiten anzupassen. Hintergrund ist, dass bestimmte Gelder nur an Menschen ausgezahlt werden können sollen, die tatsächlich Landwirtschaft betreiben, und nicht etwa Landflächen zur Investition vorhalten. Viele Diskussionen hatte es zwischen den EU-Staaten bis zuletzt unter anderem über die Frage gegeben, wie stark kontrolliert werden sollte, ob bestimmte Flächen den Landwirten tatsächlich zur Verfügung stehen.
Große Reform
Die EU-Kommission hat im vergangenen Jahr vorgeschlagen, die Struktur der GAP im nächsten langfristigen EU-Haushalt stark zu ändern: Während es bisher viele Töpfe für die GAP und für die Strukturförderung gibt, soll es nach dem Willen der Kommission künftig lediglich einen großen Fonds dafür geben, den Nationalen und Regionalen Partnerschaftsplan (NRPP). Jeder Mitgliedstaat soll künftig einen einzigen umfassenden Plan ausarbeiten, der die derzeitigen Einzelpläne und -programme für Kohäsion, Landwirtschaft, Fischerei, Migration und Sicherheit sowie den Sozialen Klimafonds ersetzen würde.
Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) gratulierte der irischen Ratspräsidentschaft zum “Zwischenetappenziel”, auch wenn Deutschland nicht mit allen Punkten voll zufrieden sei. Er bat unter anderem um eine schriftliche Zusage der irischen Ratspräsidentschaft zur ländlichen Entwicklung und bedauerte den Wegfall der sogenannten sozialen Konditionalität.
Bisher ist die Auszahlung flächen- und tierbezogener Direktzahlungen daran geknüpft, dass arbeitsrechtliche Vorschriften eingehalten werden. Deutschland gab zu Protokoll, dass das Grundprinzip der sozialen Konditionalität aus Sicht der deutschen Bundesregierung ein möglicher Weg sei, um Ziele guter Arbeitsbedingungen und eines effektiven Arbeitsschutzes für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Landwirtschaft zu verfolgen.
Wenn auch das Europaparlament seine Position beschlossen hat, können die Unterhändler der beiden Institutionen darüber verhandeln und versuchen, einen Kompromiss zu finden.
EU-Agrarkommissar: Landwirte brauchen Planungssicherheit
EU-Agrarkommissar Christophe Hansen drang bei einer anschließenden Pressekonferenz auf baldige Fortschritte beim langjährigen Haushalt. “Die Landwirte benötigen dringend Planungssicherheit und Stabilität hinsichtlich ihrer Zahlungen im kommenden Finanzzeitraum.” Er begrüßte, dass der Rat weitgehend die Struktur des Kommissionsvorschlags beibehalten habe und erinnerte an Bedenken mit Blick auf breitere Flexibilitäten und niedrigere Ambitionen. Die gemeinsamen Aspekte der GAP müssten erhalten bleiben.
Irlands Agrarminister Martin Heydon nannte als Ziele, “die Nahrungsmittelproduktion aufrechtzuerhalten, die Widerstandsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit des EU-Agrarsektors zu stärken und auf künftige Herausforderungen zu reagieren”. “Mit einem einfacheren und strafferen Rahmen soll die Unterstützung gezielter und wirksamer gestaltet werden, während den Mitgliedstaaten gleichzeitig die Flexibilität und die Instrumente an die Hand gegeben werden, die sie benötigen, um auf die spezifischen Bedürfnisse der Landwirte einzugehen.”




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