Von: apa
Geplante Anti-Dumping-Zölle der EU auf in China produzierte Elektroautos sollen nicht rückwirkend gelten und erst ab einer finalen Entscheidung im Herbst eingehoben werden. Das kündigte die EU-Kommission nach einer rechtlichen Überprüfung am Dienstag in Brüssel an. Eine rückwirkende Anwendung ab 7. März 2024, die zwischenzeitlich im Raum stand, ist somit vom Tisch.
Es bestehe die Gefahr, dass die betroffenen Autobauer die Zeit bis Herbst nutzten, um noch möglichst viele Autos strafzollfrei nach Europa zu importieren, räumte ein Kommissionsvertreter ein. Dies würde aber Zeit in Anspruch nehmen und es bestünde zudem die Möglichkeit, dass die Maßnahmen bereits vor Ende Oktober von den EU-Staaten abgesegnet werden.
Wie die EU-Kommission am Dienstag mitteilte, wurde auch die Höhe der vorgesehenen Strafzölle leicht angepasst. Der US-Autobauer Tesla erhält zudem einen gesonderten Zollsatz von 9 Prozent. Mit den heute präsentierten Anpassungen der geplanten Maßnahmen würden Anmerkungen der betroffenen Parteien berücksichtigt, heißt es in einer Aussendung der Brüsseler Behörde.
Die Strafzölle werden entsprechend der Höhe an Subventionen für verschiedene Autohersteller berechnet: Für BYD soll nun ein Importzoll von 17,0 Prozent gelten (Im Juli hatte die Kommission noch 17,4 Prozent angekündigt), von Geely (Volvo-Pkw; Anm.) werden 19,3 Prozent (davor: 19,9 Prozent) eingefordert und von dem staatlichen chinesischen Volkswagen-Partnerkonzern SAIC 36,3 Prozent (37,6 Prozent). Andere Autohersteller, die bei der EU-Untersuchung kooperiert haben, sollen nun von einem durchschnittlich gewichteten Zollsatz von 21,3 Prozent (20,8 Prozent) betroffen sein. Auf E-Autos von Herstellern die nicht kooperiert haben, soll ein Zoll von 36,3 Prozent (37,6 Prozent) eingehoben werden.
Tesla hatte bei der EU-Kommission eine gesonderte Berechnung angefragt, die spezifisch auf die Subventionen eingeht, die der US-Autobauer in China erhält. Laut der Nachrichtenagentur Reuters produziert Tesla sein Model 3 kostengünstig in China und importiert es nach Europa. Ein möglicher Strafzoll würde nur für die in China produzierten Modelle gelten.
Peking zahle E-Autobauern unfaire Subventionen und verzerre damit den Wettbewerb, begründete die EU-Kommission bereits in der Vergangenheit ihre Anti-Dumping-Untersuchung. Mögliche Strafzölle würden zusätzlich zu den bestehenden Importzöllen in Höhe von 10 Prozent auf Elektroautos gelten. Bevor die Strafzölle in Kraft treten können, müssen aber noch die EU-Mitgliedstaaten darüber abstimmen. Dabei gilt, dass eine qualifizierte Mehrheit (mindestens 55 Prozent der Länder, die mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung darstellen) gegen die Zölle stimmen muss. Andernfalls dürften diese in Kraft treten. Dies dürfte bis spätestens Ende Oktober passieren und die Zölle würden vorerst für eine Dauer von fünf Jahren gelten.
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