Von: luk
Bozen – Bei der Aussprache zwischen den Fraktionsvorsitzenden und dem Landeshauptmann zum Thema Finanzierung des BÜKV (Bereichsübergreifenden Kollektivvertrages) hat der Landeshauptmann den Anwesenden versichert, das Geld verbleibe auch im Falle einer Nichtbehandlung des Abänderungsantrages auf den Haushaltskapiteln.
“Der vom Landeshauptmann im überhasteten Eilverfahren eingebrachte Änderungsantrag zum Haushaltsvoranschlag 2019-2021 hätte eine Reduzierung um 20 Millionen Euro der vom Landtag im April dieses Jahres genehmigten 195 Millionen Euro für den BÜKV vorgesehen. Gleichzeitig wollte der Landeshauptmann auch den von Rom angefochtenen Artikel zur IPCA-Südtirol (Inflationsrate-Südtirol) vom Landtag sanieren lassen”, so die Oppositionsvertreter.
Die Fraktionsvorsitzenden der Opposition kamen dem Landeshauptmann einen Schritt entgegen und schlugen vor, den IPCA-Artikel abzuschaffen, falls der Betrag von 195 Millionen Euro für den BÜKV und somit für die öffentlich Bediensteten beibehalten würde. “Darauf wollte oder konnte der Landeshauptmann nicht eingehen.”
“Und in der Tat ist es so, dass die Landesregierung in gut einem Monat den nächsten Haushaltsvoranschlag 2020-2022 dem Landtag vorlegen wird und bei dieser Gelegenheit kann man mit der nötigen Gründlichkeit die Geldmittel für den Bereichsübergreifenden Kollektivvertrag aber auch für die offenen Bereichsverträge des Landes, der Sanität oder der Gemeinden vorsehen. Die 20 Millionen gehen also nicht verloren, sie gehen zurück in den großen Geldtopf des Landes und können dann bei vorhandenem politischen Willen jederzeit wieder in den Haushalt eingebaut werden. Dass die 20 Millionen verloren gehen würden, ist nichts als falscher Alarm und entspricht auch nicht den Erklärungen des Landeshauptmannes in Anwesenheit der Fraktionsvorsitzenden”, heißt es abschließend.