Elektronische Übermittlungen

Fluorierte Gase: Neue Regelung ab 24. Januar 2019

Montag, 11. Februar 2019 | 11:28 Uhr

Bozen – Bei Treibhausgasen, kurz F-Gase, werden nun mit Erlass des Dekretes Nr. 146/2018, zur Umsetzung der EU-Bestimmungen über fluorierte Treibhausgase, neue zusätzliche Vorschriften angewandt. Das genannte Dekret ist mit 24/01/2019 in Kraft getreten.

Zu den wichtigsten Neuerungen zählt die Errichtung einer Datenbank für fluorierte Treibhausgase und Geräte, die solche Gase enthalten. Verkäufer, Installateure und Wartungsunternehmen müssen ab 24. Juli 2019 die Informationen über den Verkauf von F-Gasen und die entsprechenden Geräte ausschließlich elektronisch an eine Datenbank übermitteln. Ab 24. September 2019 müssen zudem die Daten über die Installation, die Wartung, die Reparatur und die Stilllegung an die Datenbank übermittelt werden, die von der Handelskammer verwaltet wird. Das ehemalige Anlagelogbuch und die jährliche Mitteilung F-GAS wurden abgeschafft.

Bereits ausgestellte Zertifikate und Bescheinigungen bleiben gemäß den Anforderungen und Bedingungen gültig, für die sie ursprünglich ausgestellt wurden. Alle natürlichen Personen und Unternehmen, die zum 23. Jänner 2019 bereits im Register F-Gas eingetragen sind, müssen die entsprechenden Zertifikate oder Bescheinigungen innerhalb 23. September 2019 erlangen.

Unternehmen und/oder Personen, welche die nachfolgenden, vom D.P.R. 146/2018 vorgesehenen Tätigkeiten an Kühlaggregaten von Kühlkraftfahrzeugen und -anhängern, ortsfesten Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen, ortsfesten Brandschutzeinrichtungen und elektrischen Schaltanlagen ausüben, müssen sich vor Beginn dieser Tätigkeiten im Register F-Gas eintragen: Dichtheitskontrolle, Rückgewinnung von fluorierten Treibhausgasen, Installation, Reparatur, Instandhaltung oder Wartung, Stilllegung, Rückgewinnung von Lösungsmitteln auf der Basis fluorierter Treibhausgase.

Unternehmen, welche die vom Dekret vorgesehenen Tätigkeiten an ortsfesten Kühlgeräten ausüben und bereits im Register eingetragen sind, müssen ihre Eintragung ändern, falls sie auch auf Kühlaggregaten in Kühlkraftfahrzeugen und -anhängern arbeiten möchten.

Die Handelskammer Bozen hat bereits eine erste Informationsveranstaltung über die neuen Vorschriften organisiert und es werden noch weitere folgen.

Informationen zur aktuellen Rechtslage sind online auf der Internetseite des Bereichs Umweltschutz der Handelskammer Bozen verfügbar: www.handelskammer.bz.it -> Umweltschutz -> Fluorierte Treibhausgase. Bei Fragen oder Unklarheiten, bietet der Bereich Umweltschutz die Handelskammer persönliche Beratungen für Unternehmen: E-Mail: umwelt@handelskammer.bz.it; Tel. 0471 945 602.

Von: luk

Bezirk: Bozen