Verabschiedung des DDL Concorrenza

Freie Wahl der Karosseriewerkstatt

Dienstag, 08. August 2017 | 15:01 Uhr

Bozen – Ein großer Erfolg für die Confartigianato und den lvh: Kunden können weiterhin frei ihre Karosseriewerkstatt wählen. Der erste Entwurf des DDL Concorrenza, durch den die freie Wahl der Karosseriewerkstatt faktisch verhindert werden sollte, konnte durch verschiedene Änderungsanträge verhindert werden.

Die Berufsgemeinschaft der Karosseriebauer freut sich über die definitive Verabschiedung des sogenannten DDL Concorrenza. Vor mehr als zwei Jahren schon lag der Gesetzesentwurf in seiner ersten Fassung vor. Damals waren die Karosseriebauer empört: Der Kunde sollte für die freie Wahl der Karosseriewerkstatt finanziell von der Versicherung abgestraft werden. Dazu sollten gesetzliche Bestimmungen eingeführt werden, die von der Versicherungslobby vorangetrieben wurden. Diese Bestimmungen hätten demnach nicht nur den über 17.000 italienischen Karosseriewerkstätten mit ihren 60.000 Beschäftigten, sondern auch den Verbrauchern sehr geschadet. Gregor Gross, Obmann der Karosseriebauer erklärt: „Wichtig ist, dass die Kunden die freie Wahl haben. Das ist unser Credo, für das wir immer gekämpft haben und weiterhin kämpfen. Der Kunde ist der Eigentümer des Autos. Er muss entscheiden, wohin er sein Eigentum zur Reparatur bringt. Den Rest entscheidet der Markt. Viele Kunden hat derjenige, der gute Arbeit leistet. Es kann nicht sein, dass die Versicherungen darüber entscheiden“.

Dank einer beispiellosen Kampagne des nationalen Dachverbands Confartigianato, an der auch der lvh und die Südtiroler Parlamentarier von Anfang an beteiligt waren, ist es gelungen, diese Gefahr abzuwenden. „Wir haben den freien Markt in Südtirol verteidigt und das war immer unser Ziel. Der Kunde darf nicht herumgeschubst werden und womöglich mindere Serviceleistungen erhalten. Zum Glück konnten wir das abwenden. Wir haben für einen transparenten Markt gekämpft und der ist jetzt Gesetz. Vorerst wird daran nicht mehr gerüttelt“, sagt Manfred Huber, Präsident des Südtiroler Autogewerbeverbundes (SAG).Das neue Gesetz erkennt dem Verbraucher die Möglichkeit zu, sich an seine Vertrauenswerkstatt zu wenden und dennoch den vollständigen Kostenersatz seitens der Versicherungsgesellschaft zu erhalten. Außerdem wurde die Möglichkeit, Forderungsabtretungen zu Gunsten der Karosseriewerkstätten vorzunehmen, bestätigt. Das neue Gesetz fördert also den Wettbewerb zwischen den Unternehmen, ohne die unabhängigen Karosseriewerkstätten – also diejenigen, die keine Konvention mit Versicherungsgesellschaften haben – zu diskriminieren.

Von: luk