Verpflichtende Ausbildungen

Frist für Traktor-Auffrischungskurse läuft bald ab

Dienstag, 09. Oktober 2018 | 14:36 Uhr

Bozen – Viele Bäuerinnen und Bauern haben ihn bereits absolviert, anderen steht er noch bevor: Die Rede ist vom gesetzlich vorgesehenen Auffrischungskurs für das Fahren mit Traktoren und die Benützung von Hebebühnen. Da die Frist mit 31. Dezember 2018 abläuft, ruft die Bauernbund-Weiterbildung dazu auf, sich so rasch wie möglich anzumelden – sonst drohen zu Jahresende Engpässe.

Ein Abkommen der Staat-Regionen-Konferenz aus dem Jahr 2012 sieht verpflichtende Ausbildungen für verschiedene Arbeitsmittel in der Landwirtschaft vor, darunter Traktoren und Hebebühnen. Von der Regelung sind alle Personen betroffen, die diese Arbeitsmittel benutzen – egal ob Landwirte, mitarbeitende Familienmitglieder oder landwirtschaftliche Arbeitnehmer.

Während aber für andere Wirtschaftssektoren eine Grundausbildung vorgeschrieben ist, genügt in der Landwirtschaft eine vierstündige Auffrischung – vorausgesetzt, dass im Zeitraum 31.12.2007 bis 31.12.2017 eine mindestens zweijährige Erfahrung mit dem jeweiligen Arbeitsmittel nachgewiesen werden kann. Der Auffrischungskurs muss bis 31.12.2018 absolviert werden.

Die Bauernbund-Weiterbildung bietet den Auffrischungskurs laufend in allen Bezirken an. Auf Anfrage können für SBB-Ortsgruppen auch eigene Kurse vor Ort organisiert werden. Zudem gibt es die Möglichkeit, die Ausbildung online von zu Hause aus zu absolvieren.

Weitere Informationen gibt es unter 0471 999438 oder weiterbildung@sbb.it. Eine Anmeldung ist auch unter www.sbb.it/weiterbildung möglich.

Mehr über die Ausbildung für bestimmte Arbeitsmittel finden Interessierte im Infoblatt auf http://www.sbb.it/service/ arbeitssicherheit/ ausbildungen/bestimmte- arbeitsmittel

Von: mk

Bezirk: Bozen