Von: luk
Bozen – Unter den bereichsübergreifenden Kollektivvertrag für Führungskräfte für den Zeitraum 2020 bis 2022 haben gestern Abend die Landesagentur für die Beziehungen zu den Gewerkschaften und die große Mehrheit der Gewerkschaftsorganisationen ihre definitive Unterschrift gesetzt. Ende Juli hatte die Landesregierung den neuen Kollektivvertrag für die Führungskräfte des Landessystems formell verabschiedet.
“Damit wird ein wichtiger Schritt in der Umsetzung des neuen Landesgesetzes Nr. 6/2022 gesetzt und der damit neu eingeführten Führungsqualifikation und der neuen rechtlichen und wirtschaftlichen Einstufung des Personals in Führungspositionen Rechnung getragen”, erklärt Generaldirektor Alexander Steiner.
Der neue Kollektivvertrag gilt für alle Führungskräfte des öffentlichen Dienstes auf Landesebene, beginnend bei der Landesverwaltung über die Berufs-, Fach- und Musikschulen, den Sanitätsbetrieb und die Bezirksgemeinschaften bis hin zum Wohnbauinstitut und den Seniorenwohnheimen sowie den Verkehrsämtern von Bozen und Meran. Er regelt die rechtliche und wirtschaftliche Behandlung dieser Führungskräfte nach dem Führungskräftegesetz neu. In Kürze wird der Kollektivvertrag auch auf die Führungskräfte der Gemeinden angewendet werden.
Unterzeichnet haben den neuen Kolletivvertrag die öffentliche Delegation mit Hermann Troger, Präsident der Landesagentur für die Beziehungen zu den Gewerkschaften, und den Mitgliedern Bruni Pircher und Domenico Laratta, sowie die Vertreter der Gewerkschaftsorganisationen Antonio Lampis (DIRAP), Gianluca Moccio (SAG) und Karl Elsler (Verband der Gemeindesekretäre).
Allumfassende Entlohnung, 40-Stundenwoche, Ergebnisgehalt
Mit dem neuen Landesgesetz zur Führungsstruktur, das 2022 verabschiedet worden ist, wurde die Qualifikation als Führungskraft eingeführt und die Führungskräfte haben einen eigenen Arbeitsvertrag erhalten. Der neue Kollektivvertrag regelt den rechtlichen und wirtschaftlichen Teil des Arbeitsverhältnisses und stellt die Führungsverantwortung in den Mittelpunkt. Die wöchentliche Arbeitsverpflichtung wird von derzeit 38 Wochenstunden auf 40 Wochenstunden erhöht. Die Entlohnung ist “allumfassend”, das heißt, es gibt keine eigens ausgewiesenen Überstunden und keine weiteren Zulagen. Der Fokus wird auf das Erreichen der festgelegten und vereinbarten Ziele und größeres Gewicht auf die ergebnisorientierte Entlohnung gelegt.