Von: luk
Bozen – In Umsetzung des neuen Führungskräftegesetzes hat die Landesregierung heute Ämter, Landesschulen und Abteilungen sowie die ranghöchsten Führungsstrukturen neu gewichtet.
Wie “komplex” die Führungsstrukturen der öffentlichen Verwaltung einschließlich des Bildungs- und Gesundheitswesens sind, das hat die Landesregierung heute festgeschrieben. Auf Vorschlag von Landeshauptmann und Personallandesrat Arno Kompatscher hat sie drei Beschlüsse gefasst, mit denen Ämter, Abteilungen und Ressorts sowie Generalsekretariat und Generaldirektion auf der Grundlage verschiedener Parameter neu gewichtet werden.
Als “weiteren wichtigen Schritt zur Umsetzung des neuen Führungskräftegesetzes” bezeichnete der Landeshauptmann die heutigen Entscheidungen. Mit dem neuen Führungskräftegesetz, das im vergangenen Jahr in Kraft getreten ist, habe man den Weg hin zu einer modernen und leistungsbezogenen Führungsstruktur in der Landesverwaltung und deren Körperschaften eingeschlagen, auf dem man nun Schritt für Schritt vorangehe. Der Landeshauptmann verwies auch darauf, dass die Einstufungen das Amt beträfen, nicht die Führungsperson und dass die Entlohnungen Sache der Kollektivvertragsverhandlungen seien.
Führungspositionen: Zwei Ebenen mit je fünf Stufen
Die Vorarbeit für die heutigen Landesregierungsentscheidungen hat die Arbeitsgruppe “Entwicklung und Ressourcen” (AGER) unter Vorsitz von Generaldirektor Alexander Steiner geleistet. “Im Lichte des neuen Führungskräftegesetzes und der Richtlinien, welche uns die Landesregierung im vergangenen Herbst vorgegeben hat, haben wir in einer mehrmonatigen Arbeit und in Rücksprache mit den Ressorts an die 350 Führungspositionen der Südtiroler Landesverwaltung neu bewertet.” Bekanntlich sieht das neue Führungskräftegesetz zwei Ebenen von Führungspositionen mit jeweils fünf Stufen vor. In die erste Ebene fallen der Generalsekretär oder die Generalsekretärin sowie der Generaldirektor oder die Generaldirektorin sowie die Direktorinnen und Direktoren von Ressorts und Abteilungen, in die zweite Ebene jene der Ämter.
Fünf Markofaktoren für die Gewichtung
Ausschlaggebend waren bei der Gewichtung fünf Makrofaktoren, die wiederum in zahlreiche Faktoren unterteilt wurden. So wurde die strukturelle Komplexität in quantitativer, qualitativer und organisatorischer Hinsicht bewertet, die Komplexität in der Verwaltung im Hinblick auf den Grad der Vielfalt der Zuständigkeiten, Aktivitäten und Verfahren auch in Bezug auf den Umfang der zugewiesenen Finanzmittel, die Komplexität der Beziehungen im Hinblick auf die Qualität und Vielfalt der Beziehungen, welche die Verwaltungseinheit bei ihrer Arbeit benötigt und pflegt, die strategische Komplexität und schließlich die Verantwortung, die das Risiko der Führungsposition in quantitativer und qualitativer Hinsicht berücksichtigt.
Der Generaldirektor, der die Landesregierung über die Vorarbeiten informiert hatte, spricht von einer sehr aufwändigen Vorarbeit für die Beschlussfassung: “Der Großteil der von der Arbeitsgruppe ‘Entwicklung und Ressourcen’ erarbeiteten Gewichtungsvorschläge hat auch die Zustimmung der Ressorts gefunden, von einigen Führungsstrukturen gab es Rückmeldungen oder Änderungsanregungen, denen nun die Beschlüsse der Landesregierung zum Teil Rechnung getragen haben.”