Schutzbedürftige Kunden mit Sondertarif gut unterwegs

Gas: Ende des geschützten Marktes

Sonntag, 24. März 2024 | 08:29 Uhr

Bozen – Wer mit Methan-Gas heizt und kein „schutzbedürftiger“ Kunde ist hat derzeit keinen leichten Stand: Das Ende des „geschützten Markts“ im Jänner 2024 hat nämlich bei vielen zu Mehrkosten geführt, und das mitten in der Heizsaison. Anhand der Kostenschätzungen für die zwölf Folgemonate gibt die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) Tipps für die Auswahl des Vertrags, abhängig von der Kundentypologie.

Schutzbedürftige Kunden und Kundinnen

Die sogenannten „schutzbedürftigen Kunden“ (also Senioren 75+, Empfänger von Energieboni oder Empfänger von Leistungen gemäß Gesetz 104/92) tun gut daran, vorerst den Tarif für „Schutzbedürftige“ beizubehalten. Wer als schutzbedürftiger Kunde bereits auf den freien Markt gewechselt war hat die Möglichkeit, zu diesem Tarif zurückzukehren, indem beim Anbieter die entsprechende Eigenerklärung unterzeichnet wird.

Nicht-schutzbedürftige Kunden, die im Jänner 2024 automatisch auf die „Placet“ Tarife überstellt wurden

Die automatisch zugewiesenen Tarife liegen über dem Tarif für schutzbedürftige Kunden, und zum Teil über jenen des freien Marktes. Wer sich für einen Anbieterwechsel entscheidet, sollte bei der Unterschrift die technisch-wirtschaftlichen Bedingungen des neuen Angebots genau prüfen. Der Wechsel zum neuen Anbieter ist nicht kompliziert: nach der Auswahl unterzeichnet man mit dem neuen Anbieter den Vertrag, und dieser kümmert sich um alles weitere, einschließlich Kündigung beim alten Anbieter. Die konkrete Gaslieferung ist vom verwaltungstechnischen Wechsel nicht betroffen. In diese Kategorie fällt wer noch niemals Anbieter gewechselt hat.

Kunden, die bereits am freien Markt sind

Hier gilt es, die Rechnungen genau zu prüfen (auf diesen muss „freier Markt“ stehen): wir haben in den Beratungen in den letzten Tagen auch bei „alten“ Verträgen des freien Markts, bei denen die Tarife abgeändert wurden, schwindelerregende Kubikmeter-Preise von bis zu 2,50 Euro feststellen können. Der Anbieterwechsel läuft auch hier wie oben beschrieben ab.

Die Kostenschätzungen im VZS-Vergleich

Folgend die geschätzten Kosten für ein Jahr, inklusive Steuern, laut Vergleichsportal der Aufsichtsbehörde ARERA (fixe und variable Tarife, Stand 6.03.2024). Wir haben die Kosten für eine in Bozen ansässige Musterfamilie mit einem Jahres-Verbrauch von 1.400 Kubikmeter verglichen.

vzs

Von: mk

Bezirk: Bozen

Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

Hinterlasse den ersten Kommentar!


wpDiscuz