Von: luk
Bozen – Im Rahmen der „Aktuellen Fragestunde“ hat SVP-Landtagsabgeordneter Helmut Tauber bei der Landesregierung nachgefragt, wie in Südtirol Vermietungsplattformen wie „Airbnb“ kontrolliert werden. Der zuständige Landesrat Arnold Schuler bestätigte in seiner Antwort, dass die Gemeinden dafür zuständig seien und diese auch regelmäßig und flächendeckend kontrollieren würden.
Auch für neue Formen der Vermietung müssen die Bedingungen gleich gestaltet werden, wie für die traditionellen Vermieter. Dies hat jüngst das Verwaltungsgericht Latium bestätigt, indem es entschieden hat, dass die Plattform „Airbnb“ für seine Vermieter die gesetzlich vorgesehene Ersatzsteuer von 21 Prozent einbehalten und an den Fiskus abführen muss. Des Weiteren müssen auch die Aufenthaltsabgabe eingehoben und die Abgaben an die Tourismusvereine bezahlt werden.
„In Südtirol ist die Vermietung im Privatzimmervermietergesetz geregelt, daher ist es nicht notwendig, neue Bestimmungen zu erlassen. Allerdings ist eine strenge Kontrolle notwendig, um unlautere Konkurrenz zu vermeiden, Steuergerechtigkeit zu gewährleisten und eine Wohnraumverknappung und steigende Mietpreise zu vermeiden“, so Tauber. In seiner Antwort auf die Anfrage Taubers betont Landesrat Schuler, dass die Gemeinden für die Kontrolle zuständig seien und diese die Kontrollen auch durchführten. „Schon im Jahr 2017 wurden die Gemeinden über die Anwendung der Bestimmungen zur Ortstaxe einerseits und zur Aufenthaltsabgabe auf Wohnungen und Villen andererseits bei der touristischen Vermietung über Plattformen informiert. Für die Einhaltung der Verpflichtung der Ersatzsteuer IRPEF ist die Agentur der Einnahmen zuständig“, so Landesrat Schuler. Er sieht allerdings noch Verbesserungspotential: „Die Plattform ‚Airbnb‘ wurde nicht nur dazu verurteilt, die Ersatzsteuer einzuheben und an den Staat zu zahlen, sondern auch der Agentur der Einnahmen die Vertragsdaten zu übermitteln. Die Kontrolle durch die Gemeinden könnte verbessert werden, wenn auch die Gemeinden diese Daten bekommen würden.“
Notwendige Aufmerksamkeit für das Problem “Airbnb”
Das Team Köllensperger begrüßt, dass das Thema Airbnb und Co. heute endlich im Landtag angekommen ist. Es erinnert daran, dass es im befreundeten Bundesland Tirol die Regierung schon aktiv geworden ist und somit diesem massiven Entzug von leistbaren Wohnraum einen gesetzlichen Riegel vorgeschoben hat.
“Nicht so in Südtirol – das Landesgesetz zur Regelung der privaten Vermietung von Gästezimmern und möblierten Ferienwohnungen aus dem Jahr 1995 sieht zwar vor, dass auch nicht lizensierte Südtiroler Nutznießer aus der Zimmervermietung über Plattformen wie Airbnb und Co. dem bestehenden Gesetz unterliegen. Das Gesetz sieht Folgendes vor: Mitteilung an die Gemeinde vor Tätigkeitsbeginn, telematische Übermittlung der Gästemeldungen, Übermittlung an die Tourismusvereine der Mindest- und Höchstpreise, nur um einige Pflichten zu nennen. Es ist verwunderlich, dass die SVP das Thema des Missbrauchs von Wohnraum durch private Anbieter auf der Airbnb-Plattform abhaken wollen, indem sie sich auf die Anmahnung in einer Landtagsanfrage beschränken. Diese, vom Landtagsabgeordneten und Hotelier Helmut Tauber eingebracht, wurde vom zuständigen Landesrat Arnold Schuler beantwortet. Die Regierung spielt den Ball an die 116 Gemeinden mit ihren Ortspolizeikräften zurück”, so das Team Köllensperger.
“Nicht nur in den Südtiroler Städten, sondern vielfach in begehrten Tourismusdestinationen tritt die Verzerrung des Wettbewerbs durch die Airbnb-Anbieter zu Lasten von lizensierten Hotels, Gastbetrieben, Privatzimmervermietern zutage. Diese unterliegen einer Vielzahl von urbanistischen, sanitären, steuerrechtlichen und feuerpolizeilichen Auflagen, die von nicht lizensierten bzw. gemeldeten Zimmer/Wohnungsvermietern nicht eingehalten werden. Die ohnehin schon in vielen Ortschaften kaum leistbaren Wohnverhältnisse verschärfen sich durch diese Situation immer weiter, wenn Airbnb und Co. den Trend zu weniger Langzeitmieten und mehr Kurzzeitmieten auf Grund höherer Renditen weiter verstärkt. Die heute im Landtag gezeigte Untätigkeit der Landesregierung bzw. Übertragung der Verantwortung an die Gemeinden verstärkt diese Entwicklung. Das Landesgesetz aus dem Jahr 1995, aus einer Zeit bevor Internet aufkam, gehört deshalb dringendst überarbeitet. Wer dies nicht erkennt und flächendeckende Kontrollen gegen den Missbrauch von Wohnraum durch unlizensierte Vermieter einführt, handelt unverantwortlich gegenüber jenen Tourismustreibenden, die sich an die Vorgaben und Regeln handeln. Zudem tritt das Ziel leistbares Wohnen flächendeckend in ganz Südtirol anbieten zu können in weitere Ferne. Dieses Passivität der Regierungspartei, die heute einmal mehr im Landtag demonstriert worden ist, kann nicht im Sinne einer stimmigen Tourismuswirtschaft und noch weniger im Sinne einer guten Zukunftssicherung für die Südtiroler Bevölkerung sein“, unterstreicht der Landtagsabgeordnete Paul Köllensperger.