Regelung gilt in Grenzgemeinden

Gesetzesdekret zum Kreditwesen: Sonderregelung für Raika-Filialen eingebaut

Donnerstag, 02. Februar 2017 | 18:08 Uhr

 

Bozen – Derzeit wird im Senat das Bankendekret behandelt, das bis Ende des Monats vom Parlament in Gesetz umgewandelt werden muss. Den SVP – Senatoren Karl Zeller und Hans Berger ist es in enger Zusammenarbeit mit Daniel Alfreider und dem Südtiroler Raiffeisenverband  gelungen, eine Sonderregelung einzubauen, die es erlaubt,  dass die beiden Raiffeisenfilialen in den ladinischen Grenzgemeinden in Arabba und im Fassatal aufrecht bleiben können, womit deren Schließung verhindert wird, die laut der heutigen Gesetzeslage wohl unvermeidlich gewesen wäre.

Im April 2016 hatte der römische Gesetzgeber nämlich die Reform zu den italienischen Genossenschaftsbanken verabschiedet. Den SVP-Parlamentariern hatten damals erreicht, eine eigene Bankengruppe für die Südtiroler Raiffeisenbanken durchzusetzen. Dadurch können diese autonom bleiben und müssen sich nicht einer gesamtstaatlichen Genossenschaftsbankengruppe anschließen, wie es den anderen Genossenschaftsbanken vorgeschrieben wird. Als Voraussetzung dafür wurde festgeschrieben, dass die beteiligten Raikas, sowie die federführende Bank, ausschließlich in Südtirol operieren und dort ihren Sitz haben müssen. Die Banca d’Italia hat inzwischen die Kriterien hinsichtlich des Reinvermögens der federführenden Bank sowie hinsichtlich der Größe der Bankengruppe festgelegt, wobei natürlich das eingeschränkte Operationsgebiet der Raiffeisenkassen berücksichtigt wurde.

“Ein Wermutstropfen war aber, dass die zwei Bankschalter außerhalb Südtirols wegen Verletzung des Prinzips der „ausschließlichen Tätigkeit in Südtirol“ zu schließen waren. Es geht hier um insgesamt zwei Bankschalter in den an Südtirol angrenzenden ladinischen Gemeinden. Diese hätten jetzt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen schließen müssen, mit negativen Auswirkungen auf jene Bewohner der Gemeinden, welche auf die Dienste der Raiffeisenbank angewiesen sind. Mit der heutigen Genehmigung unseres Abänderungsantrages in der Finanzkommission des Senats  ist es den SVP – Parlamentariern gelungen, eine Präzisierung in der Form zu erreichen, dass die Südtiroler Raikas  zwar ausschließlich in Südtirol operieren müssen, aber dennoch bis zu  zwei Bankschalter in angrenzenden Provinzen führen dürfen. Dank dieser Neuerung können die Raiffeisenkassen ihre Filialen in Arabba (Provinz Belluno) und in Vigo di Fassa (Provinz Trient) weiterhin offen halten“, freuen sich die  die SVP-Parlamentarier Zeller, Berger und Alfreider.

“Nun muss das Gesetzesdekret noch im Plenum des Senats und von der Abgeordnetenkammer genehmigt werden, aber wir sind zuversichtlich, dass diese Bestimmung bis Ende des Monats Gesetz sein wird”, erklären die SVP-Parlamentarier.

Von: luk