Von: mk
Bozen – Mit mySanitour+ nimmt nun auch im Tourismussektor ein Gesundheitsfonds für Beschäftigte in Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben seine Tätigkeit auf. Darauf einigten sich nach monatelangen Verhandlungen der Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) und die Fachgewerkschaften der lokalen Gewerkschaftsbünde ASGB Handel/Tourismus, CGIL-AGB Filcams Lhfd, Fisascat SGBCisl und UILTuCS TAAS. Der neue Gesundheitsfonds im Tourismus wurde bereits 2019 im Landeszusatzabkommen für den Tourismus vorgesehen.
Es handelt sich um einen eigenständigen Fonds, der in Zusammenarbeit mit der wechselseitigen Hilfsgesellschaft Mutual Help und dem Nationalen Gesundheitsfonds für den Beherbergungssektor FAST verwaltet wird. Sowohl die lokalen Fachgewerkschaften als auch der Arbeitgeberverband HGV waren sich einig, dass die Attraktivität des Tourismus als Arbeitgeber gesteigert werden muss. „Mit dem nun neu eingerichteten Gesundheitsfonds haben wir für die Beschäftigten der Hotel- und Gastronomiebetriebe in Südtirol das Instrument geschaffen, um ihnen interessante Zusatzleistungen im Bereich Gesundheit und Vorsorge zu bieten. Mit mySanitour+ konnte für den stark von Saisonalität geprägten Tourismussektor eine einzigartige Möglichkeit der Gesundheitsvorsorge auch für saisonal befristete Mitarbeiter geschaffen werden. Die Erfahrungen in anderen Sektoren zeigen, dass der ergänzende Gesundheitsfonds von den Beschäftigten geschätzt und genutzt wird sowie vielfach auch ausschlaggebend für die Berufswahl ist“, sind sich die Träger des Gesundheitsfonds mySanitour+ einig.
Bei der ersten Vorstandssitzung des Gesundheitsfonds wurde Walter Largher (UILTuCS TAAS) zum Präsidenten und Klaus Berger (HGV) zum Vizepräsidenten von mySanitour+ gewählt. Die weiteren Mitglieder des Vorstandes sind Heinrich Dorfer, Wilfried Albenberger und Roman Tumler (alle HGV), Alex Piras (ASGB Handel/Tourismus), Antonella Costanzo (CGIL-AGB/Filcams-Lhfd) und Ulrike Egger (Fisascat SGBCISL).
Der Gesundheitsfonds gilt für alle Beschäftigten im Tourismussektor (Beherbergungs- und Nichtbeherbergungsbetriebe) mit unbefristetem und befristetem Arbeitsvertrag. Die Leistungen für die Beschäftigten können ab Anfang 2022 in Anspruch genommen werden. Die Modalitäten für die Antragstellung werden noch zeitgerecht mitgeteilt.
„Das Haushaltsgesetz des Landes Südtirol sieht für alle jene Betriebe, welche die kollektivvertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen, die Anwendung des IRAP-Höchstsatzes vor. Betriebe, welche die Beiträge in den Gesundheitsfonds einzahlen, kommen hingegen in den Genuss des reduzierten IRAP-Satzes“, unterstreichen die Träger von mySanitour+.
In Zusammenarbeit mit dem lokalen, kompetenten und zuverlässigen Partner Mutual Help ist es gelungen, ein überaus attraktives Leistungspaket für Beschäftigte mit befristetem und unbefristetem Arbeitsvertrag zu erstellen. Dieses beinhaltet Facharztuntersuchungen im öffentlichen und privaten Gesundheitssektor, Diagnostik und Laboruntersuchungen, Zahnheilkunde, Krankentransport, chirurgische Eingriffe, Tagegeld bei onkologischen Behandlungen, Sehhilfen und Prothesen, Analysen, Diagnostik und Untersuchungen in der Schwangerschaft, finanzielle Unterstützung bei Hauskrankenpflege oder im Falle von Erwerbsunfähigkeit bzw. Todesfall. Zudem können spezielle Leistungen des nationalen Fonds FAST in Anspruch genommen werden.
Die ersten Einzahlungen in den Gesundheitsfonds mySanitour+ erfolgen mit 16. November 2021. Mit den ersten Auszahlungen der Leistungen an die Anspruchsberechtigten ist mit Anfang 2022 zu rechnen, heißt es abschließend in der Presseaussendung.