"Grundsätzliche Zustimmung, einige Punkte sollten noch diskutiert werden"

Großes Interesse für die Urbanistik-Reform in St. Ulrich

Dienstag, 08. Oktober 2019 | 18:44 Uhr

St. Ulrich – Die SVP-Ortsgruppe St. Ulrich hatte jüngst Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer zu einer Informationsveranstaltung eingeladen. Bei dieser informierte sie ausführlich über das neue Landesgesetz „Raum und Landschaft“, das am 1. Jänner 2020 in Kraft treten soll und erstmalig die beiden Bereiche der Raumordnung und des Landschaftsschutzes zu einer Einheit zusammenführen soll. Zahlreiche Interessierte aus ganz unterschiedlichen Berufssparten verfolgten die detailreichen und aufschlussreichen Ausführungen mit Anspannung. Gröden ist seit Jahrzehnten für die rege Bautätigkeit bekannt, aber der Tourismus erkennt auch die Notwendigkeit eines aktiven Landschaftsschutzes. In der Diskussion wurden auch kritische Aspekte angesprochen.

Die Begrüßung und Moderation des Abends übernahm Vizebürgermeisterin Lara Moroder, die auch auf einige Aspekte der Urbanistik in der größten ladinischen Gemeinde St. Ulrich einging.

SVP-Bezirksobmann und Rechtsanwalt Christoph Perathoner führte dann in ladinischer Sprache in zahlreiche rechtliche Aspekte des neuen Gesetzes ein; er warnte eindringlich in Zukunft dieses neue Landesgesetz als Instrument der Spekulation und des Geschäftemachens zu missbrauchen, und appellierte, die einzigartige Naturlandschaft Grödens in einer gesunden Abstimmung mit den Erfordernissen des Wirtschaftswachstums für die nachfolgenden Generationen zu bewahren. Perathoner kritisierte unter anderem offen sie Abschaffung der „Stadelartikels“, wonach nicht mehr genutzte landwirtschaftliche Gebäude in konventionierte Wohungen, z.B. für die eigenen Kinder und Einheimische, umgewidmet werden können. „Wenn es sich um vollwertige landwirtschaftliche Gebäude einer entsprechenden Größe handelt, die in unmittelbarer Nähe der Siedlungskerne liegen –ich meine damit nicht Ruinen oder die Nutzung zum Missbrauch einer Kubaturverschiebung –, dann sollten diese bestehenden Gebäude am bestehenden Ort für die einheimische Bevölkerung  umfunktioniert werden können. Das ist meist kostengünstig und stellt keine Zersiedelungsstrategie im zu vermeidenden Sinne dar, zumal ja kein neues Bauwerk mit neuen Zufahrten und Anschlüssen entsteht.“

Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer bemühte sich dann nicht nur die politischen Inhalte des neuen Gesetzes zu beleuchten, sondern ging auch detailliert auch die neuen Bestimmungen ein, wobei sie bestrebt war auch die neue Terminologie des Gesetzes dem zahlreichen Publikum näher zu bringen. So sprach sie von den neuen Zuständigkeiten der Gemeinden, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes weit größere Entscheidungsbefugnisse haben werden. Sie ging auch die neue Zusammensetzung der Gemeindekommission für Raum und Landschaft ein, erkläret sehr ausführlich das Instrument der Siedlungsgrenzen und der neuen Fachpläne. Sie brach auch eine Lanze für den Ensembleschutz in den Gemeinden.

Es folgte eine lebhafte Diskussion in welcher beispielsweise der langjährige Spitzenfunktionär in der Landesverwaltung und ehemalige EURAC-Präsident Werner Stuflesser ermahnte, die Baumämter der Gemeindeverwaltungen auf die neuen Aufgaben vorzubereiten. Er befürchte nämlich, dass es hier zu personellen Engpässen kommen könnte; ebenso meinte er, dass die zuständigen Landesämter aufgestockt werden müssten, um die große neue Arbeit nach dem Inkrafttreten stemmen zu können.

Kritik gab es dann beim Thema „leistbares Wohnen“, wo man bezweifelte, dass die vorgesehenen Maßnahmen in Gröden wirklich greifen würden. Unabhängig davon könnte eine vollständige Konventionierung von neuen Wohnungen die Gefahr bergen, dass die freien Kubaturen noch weiter steigen würden, und somit noch mehr der Gefahr ausgesetzt würden, an Provinzfremde verkauft zu werden. Sehr positiv bewertet wurde der Kubaturbonus bei energetischer Sanierung, der auch künftig bestehen sollte.

Von: luk

Bezirk: Salten/Schlern