Für Austausch mit Nordtirol bereit

Handelskammer: Lkw-Fahrverbote schaden Südtiroler Wirtschaft

Donnerstag, 31. Januar 2019 | 10:08 Uhr

Bozen – Tirol sieht Änderungen des Nachtfahrverbots, des sektoralen Fahrverbots und der Euroklassenfahrverbote für Lkw vor. Die geplanten Maßnahmen würden sich mit einer Einschränkung der Mobilität negativ auf Südtirols Wirtschaft auswirken. Die Handelskammer Bozen setzt sich indessen für leistungsfähige BBT-Zulaufstrecken, den Ausbau der bestehenden Eisenbahnstrecke und intermodale Terminals entlang des Brenner-Korridors ein.

Die Tiroler Landesregierung hat den neuen Entwurf der Maßnahmen, die im Falle von Luft-Grenzwertüberschreitungen ergriffen werden, um die Emissionen zu reduzieren, vorgelegt. Den darin enthaltenen Maßnahmen – Verbote, die den freien Warenverkehr innerhalb der EU einschränken und damit gegen internationale Abkommen verstoßen – steht die Handelskammer Bozen äußerst kritisch gegenüber. Sie ist aber jederzeit für einen Austausch mit der Tiroler Landesregierung und zur Unterbreitung von Vorschlägen mit mittelfristigen Maßnahmen – auch betreffend den Schienenverkehr – bereit.

“Der Schutz der Umwelt ist und bleibt dabei ein wichtiges Ziel und die Herstellung eines Gleichgewichts zwischen der Wahrung der Nachhaltigkeit und der wirtschaftlichen Entwicklung hat Priorität. Hier ist ein innovativer Ansatz gefragt, denn Verbote, die den Verkehr nicht reduzieren, sondern ihn nur weniger effizient sein lassen, indem sie zusätzliche Kosten und Verschmutzungen bewirken, sind keine langfristige Lösung”, so die Handelskammer.

„Es bedarf Maßnahmen, die einen wirtschaftlich tragbaren und die Umwelt schonenden Verkehr anstreben, wie beispielsweise die Einführung von Prämien, die die Erneuerung des Fuhrparks im Sinne der Umweltverträglichkeit und der Sicherheit ermöglichen“, erklärt Alfred Aberer, Generalsekretär der Handelskammer Bozen.

Besonders die Ausdehnung des sektoralen Verbotes in Tirol und die Anwendung desselben auch auf Fahrzeuge der Klasse Euro 6 ab 1. August 2019 würde eine erhebliche Einschränkung darstellen, erklärt die Handelskammer. “Erst wenn eine effiziente Bahnstrecke in Betrieb ist (also mit der Eröffnung des BBTs), ist die Umsetzung eines sektoralen Verbotes –für bestimmte Waren, für die der Bahnverkehr effizienter ist – umsetzbar.”

Auch die geplante Einführung des Nachtfahrverbots für Euro-6-Fahrzeuge auf österreichischem Gebiet hält die Handelskammer für eine kurzsichtige Norm, die die negativen Folgen auf den Tagesverkehr nicht berücksichtigt.

„Die ungleiche Behandlung des durchziehenden Warenverkehrs im Vergleich zu jenem mit Ziel- und/oder Startpunkt in Tirol ist nicht richtig. Eine solche Entscheidung führt zu einer Diskriminierung der Wirtschaftstreibenden außerhalb des Landes Tirol (der umliegenden Provinzen und Länder) und benachteiligt den entsprechenden Austausch“, erklärt Handelskammerpräsident Michl Ebner.

Konkrete Maßnahmen, die sowohl auf italienischer als auch auf österreichischer Seite umgesetzt werden sollen, um die Intermodalität zu fördern, sind laut Handelskammer das Vorantreiben der Zulaufstrecken im Norden und Süden, damit bei Eröffnung des BBTs die vollen Kapazitäten des Brennerkorridors ausgeschöpft werden können, die Verbesserung der bestehenden Eisenbahnstrecke und die Errichtung effizienter intermodaler Terminals entlang des Korridors.

Von: luk

Bezirk: Bozen