Neues Landeszusatzabkommen im Handels- und Dienstleistungssektor

hds und Landesgewerkschaften einigen sich auf gemeinsames Dokument

Dienstag, 29. November 2016 | 12:12 Uhr

Bozen – Das vom hds – Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol und den Gewerkschaften Filcams Cgil/Agb, Fisascat Sgb/Cisl, Uiltucs Uil/Sgk und Asgb vor kurzem unterzeichnete neue Landeszusatzabkommen im Handels- und Dienstleistungssektor ist am 25. November 2016 in Kraft getreten. „Nach monatelangen Verhandlungen ist es gelungen, ein für beide Seiten zufriedenstellendes und ausgewogenes Ergebnis zu erzielen. Dieses berücksichtigt die unterschiedlichen Interessen des Sektors“, erklären die Vertreter des hds sowie der vier Landesgewerkschaften. Das neue Abkommen ersetzt das bisherige und ist bis September 2019 gültig.

Die Vertragsparteien sind sich einig, dass sich der Sektor in einer nicht einfachen Situation befindet. Kein Sektor ist so stark einem Wandel unterworfen wie der Handel. Steigende Konkurrenz, neue Formen des Handels oder sich ständig ändernde Kundenbedürfnisse prägen das Bild. Davon ausgehend versucht das Zusatzabkommen dieser Situation gerecht zu werden, wobei sich flexiblere Instrumente in vielen ausgehandelten Punkten wiederfinden.

Das Zusatzabkommen, das noch mit dem Abschnitt betreffend die Produktivitätsprämie vervollständigt werden muss, passt einige Regelungen an und berücksichtigt territoriale Notwendigkeiten. So wie z.B. beim neu vorgesehenen Punkt der Saisonverträge, die in einem Tourismusland wie es Südtirol ist eine große Rolle spielen. Insbesondere für die stark touristischen Gemeinden wurde nun die Möglichkeit geschaffen, vermehrt auch sogenannte Saisonverträge abzuschließen . Diese unterliegen nicht den strikten Einschränkungen der üblichen befristeten Verträge.

Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Sonntags- und Feiertagsarbeit, bei der ein guter Kompromiss gefunden wurde, um den heutigen Marktgegebenheiten Rechnung zu tragen. Die Vertragsparteien sind sich hier einig, dass der Sonn- und Feiertag im Handel nach wie vor als Ruhetag anerkannt und die Öffnungszeiten entsprechend gesetzlich geregelt werden sollten.

Von: luk

Bezirk: Bozen