Von: mk
Bozen – Der Termin für die Anpassung bestehender Beherbergungsbetriebe und Schutzhütten mit mehr als 25 Betten an die Brandschutzbestimmungen konnte ein weiteres Mal verlängert werden. Darauf verweist der Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) in einer Presseaussendung. Diese Fristverlängerung wurde jüngst mittels eines Abänderungsantrages zum Dekret „Milleproroghe“ in der zuständigen Kommission des Abgeordnetenhauses in Rom genehmigt.
Den betreffenden Antrag haben die Südtiroler Parlamentarier Renate Gebhard, Manfred Schullian und Albrecht Plangger auf Ersuchen des HGV gemeinsam mit weiteren Abgeordneten eingereicht. „Durch die Verlängerung haben viele Betriebe für die zum Teil aufwendigen baulichen Maßnahmen mehr Zeit erhalten. Der HGV dankt den Südtiroler Parlamentariern für ihre Unterstützung“, betont HGV-Präsident Manfred Pinzger. Der neue Termin für die Durchführung der Anpassungsarbeiten von Beherbergungsbetrieben ist, unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen, nun der 30. Juni 2022. Für die Schutzhütten konnte der Aufschub bis zum 31. Dezember 2022 erreicht werden, heißt es abschließend in der Presseaussendung des HGV.