Unverständnis

HGV gegen Kann-Bestimmung bei GIS-Befreiung

Mittwoch, 08. Juli 2020 | 12:38 Uhr

Bozen – Mit Unverständnis reagiert der Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) auf den vom Rat der Gemeinden diskutierten Vorschlag, einen Teil der Gemeindeimmobiliensteuer GIS von den Gastbetrieben nun doch einheben zu wollen.

Laut dem zur Diskussion stehenden Vorschlag sollen die Gemeinden entgegen der Absicht der Landesregierung 20 Prozent der geschuldeten Gemeindeimmobiliensteuer einheben können. „Als HGV werden wir eine solche Kann-Bestimmung nicht akzeptieren. Fakt ist, dass die Gastbetriebe nach wie vor von den Auswirkungen der Corona-Pandemie am stärksten betroffen sind und, dass sich die Auslastung der Betriebe weit unter dem Wert des Vorjahres befindet und dies in allen Gemeinden“, unterstreicht HGV-Präsident Manfred Pinzger.

Der HGV fordert deshalb, dass der von der Landesregierung getroffene Beschluss zur Abschaffung der Gemeindeimmobiliensteuer für 2020 umgesetzt wird. Die Aussetzung der GIS für dieses Jahr ist eine schnelle und unbürokratische Maßnahme, die für alle Betriebe eine große Hilfe darstellt.

„Der wirtschaftliche Stillstand hat den Staat und das Land veranlasst, verschiedene Hilfsmaßnahmen für Unternehmen und Familien aufzulegen. Auch die Gemeinden sind gefordert, einen wirkungsvollen Beitrag zu leisten, die Unternehmen zu stützen. Wenn alle den Gürtel enger schnallen müssen, dann muss das auch für die Gemeinden gelten“, betont HGV-Präsident Pinzger.

Er erinnert an die Aussage des Präsidenten des Südtiroler Gemeindenverbandes, Andreas Schatzer, wonach die Gemeinden mit der Aussetzung der GIS einen konkreten Beitrag leisten, um die Wirtschaft und den Tourismus zu unterstützen, heißt es abschließend in der Presseaussendung des HGV.

Von: luk

Bezirk: Bozen