Unternehmerverband über Bautätgkeit

“Hindernis Landesraumordnungsgesetz beseitigen”

Dienstag, 23. Februar 2021 | 18:29 Uhr

Von: bba

Bozen – Die vom Astat kürzlich veröffentlichten Daten zur Bautätigkeit im Jahr 2020 sind ein klares Indiz dafür, dass die durch das neue Südtiroler Landesraumordnungsgesetz entstandene Unsicherheit rasch zu beseitigen ist: davon ist das Kollegium der Bauunternehmer überzeugt. „Hausgemachte Hindernisse und fehlende Durchführungsbestimmungen müssen, zum Wohl der lokalen Bauwirtschaft, umgehend überwunden werden“, fordert Präsident Michael Auer.

So ist das Kollegium der Bauunternehmer sicher, dass ein Großteil der im zweiten Halbjahr beziehungsweise dritten Quartal 2020 ausgestellten Baugenehmigungen auf die bis innerhalb 30. Juni 2020 bestehende Möglichkeit, Bauanträge laut altem Landesraumordnungsgesetz zu behandeln, zurückzuführen ist. „Bauaufträge aufgrund von Bauansuchen laut neuem Gesetz sind leider noch eher selten, nicht zuletzt aufgrund immer noch bestehender Hindernisse“, erklärt Auer.

In der Zwischenzeit wächst die Sorge der im privaten Sektor tätigen Bauunternehmen, besonders jener im Hochbau. „Derzeit ist die Auftragslage zufriedenstellend, aber es ist zu bedenken, dass die heute ausgestellten Baugenehmigungen die Aufträge von morgen sind. Südtirol riskiert die Chance, die sich durch den 110 Prozent-Bonus bietet, großteils an sich vorbeiziehen zu lassen. Zum Leidwesen für die Bevölkerung, die Wirtschaft und die Umwelt“, fasst der Geschäftsführer des Kollegiums der Bauunternehmer, Thomas Hasler, zusammen. Er führt auch ein konkretes Beispiel für ein Problem mit den neuen Landesraumordnungsgesetz an: „Beim 110 Prozent-Bonus sind die Regeln des neuen Landesgesetzes leider teilweise nicht mit dem Bonus vereinbar und verhindern somit beispielsweise eine mögliche energetische Sanierung eines Gebäudes. Für die Wärmedämmung eines Kondominiums ist auf staatlicher Ebene klar geregelt, dass neue und im Rahmen einer energetischen Sanierung aufgebracht Wärmedämmungen keine Kubatur generieren (Dekret 73/2020) und auch keinen Einfluss auf die Mindestabstände zwischen Gebäuden und Grenzen haben. Auf Landesebene gibt es diese Klarstellung nicht, weshalb Bauansuchen im urbanen Gebiet oft nicht genehmigt werden können, da Wärmedämmungen Kubatur generieren, die vielfach nicht vorhanden ist und/oder dadurch die Mindestabstände unterschritten werden.“

„Unklare Regeln müssen aus dem Weg geräumt und die fehlenden Durchführungsbestimmungen rasch genehmigt werden. Wir haben bereits vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes davor gewarnt, dass die fehlende Sicherheit zu einer Gefahr für die heimische Bauwirtschaft werden kann. 35.000 Personen sind in Südtirol im Bau- und Baunebengewerbe sowie den Planungsbüros beschäftigt. All diese sind von einer gut funktionierenden Bauwirtschaft abhängig“, erinnern Auer und Hasler abschließend.

 

 

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