Aufnahmevertrag regelt Pflichten und Voraussetzungen

Integrationsprojekt soll Eigenverantwortung stärken

Freitag, 15. Mai 2026 | 15:37 Uhr

Von: luk

Bozen – Im Rahmen eines breit angelegten Integrationsprojektes sollen insgesamt 94 Familien mit Migrationshintergrund Wohnmöglichkeiten in einer Südtiroler Gemeinde erhalten. Begleitend dazu erfolgt eine sozialpädagogische Begleitung durch individuelle Wohn- und Integrationsprojekte durch die Sozialdienste der Bezirksgemeinschaften. Die Landesregierung hat dazu am 15. Mai die entsprechenden Richtlinien auf Vorschlag von Soziallandesrätin Rosmarie Pamer gutgeheißen. Diesem Beschluss vorausgegangen waren mehrere Treffen mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, Arbeiten in einer Arbeitsgruppe der Sozialdienste, des Gemeindenverbandes und des zuständigen Landesamtes sowie ein positives Gutachten des Rates der Gemeinden. “Gerade hier war der partizipative Prozess sehr wichtig, weil von Anfang an gesagt wurde, wer welche Aufgaben übernehmen muss”, unterstrich Landesrätin Pamer. Die Gemeinden müssten nun innerhalb 1. Juni mitteilen, welche Wohnräume zur Verfügung stehen.

Der Dienst “Begleitetes Wohnen für Familien mit Migrationshintergrund“ soll Familien mit einem positiv abgeschlossenen Asylverfahren und Bleiberecht eine temporäre Unterkunft bieten. “Die Familien brauchen eine stabile Wohnsituation und eine Perspektive. Darum geht es in diesem Wohnintegrationsprojekt darum, die Betroffenen in den Bereichen Arbeit, Wohnen und Spracherwerb zu begleiten und zu unterstützen”, hob Landesrätin Pamer bei der Vorstellung des Beschlusses hervor. Die vorgesehene Aufnahmedauer beträgt 24 Monate, es fallen dafür für die Familien Monatstarife bis 168 Euro pro Person an. Für eine dreiköpfige Familie seien dies, je nach wirtschaftlicher Lage, 120 bis 504 Euro, rechnete die Landesrätin vor.

“Auch die Familien, die sich hier beteiligen, haben eine Verantwortung”, hielt Landesrätin Pamer dazu fest. Dafür müssen die Familien einen Aufnahmevertrag unterzeichnen, in dem Details zu den Pflichten festgehalten sind. So muss zugesichert werden, sich aktiv am Integrationsprojekt zu beteiligen, die festgelegten Tarife zu bezahlen und mit den Sozialdiensten zusammenarbeiten. “Die Begleitung durch eine Fachkraft des Sozialdienstes ist ein wesentliches Element des Dienstes”, hob auch die Direktorin des Amtes für Kinder- und Jugendschutz und Soziale Inklusion, Astrid Wiest hervor. Es gebe gute Modelle, wie Inklusion gelingen könne, beispielsweise im Vinschgau, wo im Rahmen der so genannten SAI-Projekte (Sistema Accoglienza e Integrazione) Familien auf dem Weg in die Selbstständigkeit begleitet werden.

Bezirk: Bozen

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