Zufriedenheit bei Kammer der Wirtschaftsprüfer

Kassationsgericht bestätigt: Widerrechtliche Ausübung des Berufs ist Straftat

Mittwoch, 03. Oktober 2018 | 11:05 Uhr

Bozen – Die widerrechtliche Ausübung des Berufs des Wirtschaftsprüfers oder des Arbeitsrechtsberaters, ohne in die entsprechenden Berufsalben eingetragen zu sein, ist eine Straftat. Dies hat ein im vergangenen Juli hinterlegtes Urteil der sechsten Strafsektion des Kassationsgerichtshofes unter dem Vorsitz von Richter Giacomo Paoloni bestätigt. Damit wurden eine erstinstanzliche Entscheidung des Gerichts von Cagliari sowie des Berufungsgerichts derselben Stadt in zweiter Instanz bestätigt. Das Urteil betrifft die Verurteilung einer Person, die sich als Wirtschaftsprüfer ausgegeben hatte, ohne in das Berufsalbum der Kammer eingetragen zu sein, zu einer Freiheitsstrafe von einem Monat sowie Schadenersatz für die Zivilkläger. Der Verurteilte hatte zuvor argumentiert, er habe wegen seiner Erfahrung ohne Berufsbefähigung gehandelt – der Kassationsgerichtshof aber hat festgestellt, dass die widerrechtliche Ausübung des Berufs dennoch Straftatbestand bleibt.

Der Kampf gegen die widerrechtliche Ausübung der Berufe Wirtschaftsprüfer oder Arbeitsrechtsberater ist ein Thema, das der Kammer der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie der Kammer der Arbeitsrechtsberater der Provinz Bozen wichtig ist. „Die Fachleute der Berufsgruppen, die sich an die Regeln halten, zu schützen, ist nicht nur eine Notwendigkeit zugunsten der Kammermitglieder, sondern vor allem eine zum Wohle der Steuerzahler, die sich an uns wenden, um ihre Interessen zu wahren. In die Kammer eingeschrieben zu sein, bedeutet ständige Weiterbildung, Kenntnis und Respekt der Berufsethik, die Möglichkeit, Sanktionen der Kammer unterworfen zu werden, und die Pflicht, versichert zu sein. Die widerrechtliche Ausübung des Berufs ist ein Phänomen, das vor allem in der Zeit der Abfassung der Steuererklärung und des Modells 730 auftritt und wächst, aber nicht nur. Das Urteil des Kassationsgerichtshofes bekräftigt nun die Notwendigkeit der Rechtmäßigkeit, die wir bereits bei unserem Treffen mit Giancarlo Bramante, dem Oberstaatsanwalt am Landesgericht Bozen, unterstrichen haben“, erinnern der Präsident der Kammer der Wirtschaftsprüfer, Claudio Zago, und der Präsident der Kammer der Arbeitsrechtsberater, Loris De Bernardo.

Bei dem Gespräch hatte Bramante seine Bereitschaft unterstrichen, Artikel 348 des Strafgesetzbuches durchzusetzen, der die missbräuchliche Ausübung des Berufs regelt.  „Wir sind bereit“, so Zago und De Bernardo unisono, „bei eventuellen Verfahren als Zivilkläger aufzutreten.”

Und Renzo Pedevilla, Mitglied der gemeinsamen Arbeitsgruppe „widerrechtliche Berufsausübung” der Kammern der Wirtschaftsprüfer des Triveneto ergänzt: „Die Kammer der Wirtschaftsprüfer monitoriert die Situation im Gebiet kontinuierlich, indem sie Hinweise der Mitglieder und Steuerzahler sammelt und prüft. Zudem sorgen wir über unsere Kommunikationskanäle für eine möglichst umfassende Verbreitung der gültigen gesetzlichen Vorgaben.“ Unter den verschiedenen Initiativen ist etwa die 2017 gestartete Aufklärungskampagne zum Thema in Zeitungen, TV-Sendern und auf Plakatwänden. Ausgegangen ist dieses Projekt von Südtirol bevor es auch im Trentino und im Veneto umgesetzt wurde; Kernaussage ist: „Vertrauen Sie Ihr Geschäft und Ihre Interessen nur Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern an, die Mitglieder der Kammer sind.“

Zu überprüfen, ob jemand Mitglied der Kammer der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater ist, ist einfach: Im Onlineregister der Kammer sind alle Eingeschriebenen aufgelistet – für Südtirol unter www.commercialistibolzano.org; das gesamtstaatliche Register des Nationalen Rates der Wirtschaftsprüfer und Rechnungslegungsexperten findet sich unter http://bit.ly/ricercaiscritti.

Von: mk

Bezirk: Bozen