Von: mk
Bozen – Regelmäßig kommt vonseiten der Südtiroler Zahnärzte die Forderung, das Land müsse bei den Rückvergütungen für Zahnersatz von den Patienten die europäische Konformitätserklärung beibringen lassen, die laut Gesetz im Übrigen in italienischer Sprache zu erstellen ist, wie die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) erklärt.
Die Konsumentenschützer sind skeptisch. Was so einfach klingt, bedeute für die Patientinnen und Patienten einen weiteren Spießrutenlauf. Das Problem dabei: Die Zahntechniker müssen in ihrer Eigenschaft als Hersteller medizinischer Behelfe auf Maß dem Zahnarzt eine Konformitätserklärung der Zahnprothese aushändigen. „Leider wurde im Gesetz nicht festgelegt, dass der Zahnarzt verpflichtet ist, die Erklärung des Zahntechnikers dem Patienten unmittelbar auszuhändigen, sondern nur auf Nachfrage“, erklärt die VZS.
Dies bedeute, dass heute – auch viele lokale – Zahnärzte die Konformitätserklärung für ihre Patienten aufbewahren und nicht aushändigen. Es sei den Patienten nicht zuzumuten, beim Gesuch um Rückvergütung auch noch die vielen Schwierigkeiten auf sich zu nehmen, um in den Besitz der Konformitätserklärung zu gelangen. Gegen diesen zusätzlichen Aufwand zulasten der Patienten spricht sich die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) seit jeher aus und bekräftigt dies auch heute. Dazu der Geschäftsführer der VZS, Walther Andreaus: „Die Qualitätsbescheinigung ist eine wichtige Information und Dokumentation für die Patienten und sollte nicht zur Abwehr der ausländischen Konkurrenz der Zahnärzte verwendet werden. Die öffentliche Hand sollte den Unkenrufen der Zahnarztlobby nicht nachgeben und sich zum Handlanger machen. Wir haben Beispiele, wo die Patienten auch sechs Monate auf die Aushändigung warten mussten.“
Die VZS rät den Patienten jedenfalls, sich trotzdem eine Kopie der Konformitätserklärung aushändigen zu lassen. Neben den gesetzlich vorgesehenen Informationen ist dort auch der Preis für den Medizinbehelf angegeben.
Was jedoch zunehmend zu einem Problem wird und wogegen eingeschritten werden sollte, sei laut VZS die Qualität beim Zahnersatz. Es komme nicht selten vor, dass bei ausländischen, aber auch bei lokalen Zahnärzten, die Qualität der Arbeit und der Materialien nicht angemessen sei und bereits nach wenigen Monaten oder Jahren schwerwiegende Probleme auftauchen würden. „Hier sollte ein entsprechendes Monitoring durchgeführt werden. Wenn schon keine Landeszahnklinik eingerichtet wird, sollte zumindest eine Begutachtung von Behandlungsfehlern stattfinden“, ist man in der VZS überzeugt. Dadurch könnten auch schwarze Schafe viel eher erkannt werden.
!Die Patienten tun sich nämlich bei Schadenersatzforderungen wegen mangelnder Qualität bei Zahnärzten besonders schwer. Entsprechende Vorbeugung hilft besser! Auch Verbraucher können sich durch entsprechende schriftliche Garantieleistungen absichern, welche auf jeden Fall die gesetzliche Gewährungsleistung von zwei Jahren überschreiten sollten“, so die VZS.
Die VZS ersucht die Gesundheitslandesrätin diesbezüglich um eine entsprechende Aussprache.
„Durch die geringen Rückvergütungen und die steigenden Kosten für Kronen und Implantate sind die Bürger zunehmend gezwungen billigere Lösungen zu suchen. Implantate mit Krone kosten in Bozen zwischen 1.300 und 2.000 Euro. In Osteuropa kosten diese in etwa die Hälfte. Bestensfalls bekommt der Patient bei niedrigem Einkommen ein paar Hundert Euro rückvergütet. Für Implantate gibt es immer noch keine Rückvergütung. Als letzter Ausweg bleibt Vielen die Fahrt Richtung Osteuropa – oder für Geringverdiener nur mehr der Gang zum Sozialsprengel, welcher unter Umständen einen Großteil der Rechnung begleicht“, erklärt die VZS.