Von: mk
Bozen – Laut ASGB werden immer mehr Situationen von Menschen in Südtirol bekannt, die aufgrund ihres niedrigen Einkommens beim Assessorat für Familie und Soziales vergeblich um einen Mietbeitrag angesucht haben. Sie sollen wegen ihrer Behinderung ausgeschlossen worden sein, da sie eine geringe Ausgleichszahlung für einen Arbeitsunfall vom Staat beziehen. Für Christian Peintner, Wohnberater im ASGB handelt es sich um „eklatante Fälle von Diskriminierung“.
Denn: Diese Inail-Rente soll lediglich den körperlichen Nachteil – z.B. bei Amputation von Gliedmaßen – ausgleichen, und gilt de jure nicht als Einkommen. „Anrecht auf einen kleinen Mietzuschuss müssten die Betroffenen eigentlich trotzdem haben – doch das zuständige Assessorat ist anderer Meinung“, erklärt Peintner.
Bis 2013 wurde diese Inail-Rente, welche der Staat bei schweren Arbeitsunfällen an die Betroffenen auszahlt, im Rahmen des Art. 91 des Wohnbaugesetzes nicht als Einkommen gerechnet. Auch bei der Berechnung der Mieten des Wohnbauinstitutes gilt das bis heute.
In der letzten Legislaturperiode habe sich das aber zum Nachteil dieser Menschen geändert: Obwohl in der Eeve nicht anzugeben, werde die Ausgleichszahlung von der Abteilung Soziales willentlich als „Einkommen“ betrachtet und dazugerechnet – „als ob der Betroffene Kapital aus seiner Beeinträchtigung schlagen möchte“, kritisiert der ASGB.
Das sei höchst unmoralisch, widerspreche staatsweit gültigen Präzedenzurteilen und müsse von den politisch Verantwortlichen und nicht zuletzt vom Abteilungsleiter Luca Critelli endlich eingesehen werden, fordert Christian Peintner
„Wir wollen im Bereich Soziales weiter in Richtung Gerechtigkeit für alle gehen und keine Rückschritte machen. Die nicht gewährten Transferleistungen müssen den Betroffenen umgehend rückerstattet werden“, erklärt Peintner abschließend.