Aspiag-Arbeiterinnen feiern gerichtlichen Erfolg

Keine Arbeit während der Festtage

Montag, 13. Februar 2017 | 12:59 Uhr

Bozen – Zum zweiten Mal hatten die Arbeiterinnen des ASPIAG SERVICE S.R.L. (Despar, Eurospar etc.) Mitglieder der UILTuCS Trentino-Alto Adige/Südtirol mit ihrem Begehren Erfolg: Während der Festtage muss nicht zwingend gearbeitet werden. Das wurde nun auch vom Oberlandesgericht Trient bestätigt.

ASPIAG SERVICE S.R.L. hatte am 7. April 2016 Einspruch gegen den Urteilsspruch vom 8. März 2016 vom Gericht von Rovereto eingebracht. Damals hatte der Richter den Rekurs der Angestellten der Eurospar Filiale von Arco stattgegeben und die Disziplinarmaßnahmen die den Arbeiterinnen von der Arbeitgeberin auferlegt wurden, weil sie sich an den Feiertagen die vom Gesetz und vom Kollektivvertrag des Dienstleistungssektors vorgesehen sind, geweigert hatten zu arbeiten, für nichtig erklärt.

Zum zweiten Mal hat nun ein Richter den Arbeiterinnen und Arbeitern das Recht zugesprochen, während der Feststage die Arbeit niederzulegen, auch wenn in ihrem individuellen Vertrag die Arbeitsleistung an diesen Tagen vorgesehen wäre.

Ausschlaggebend auch die Urteilsbegründung des Oberlandesgerichtes von Trient, die an einem Zeitpunkt veröffentlicht wird, an dem sich eine Auseinandersetzung über die (uneingeschränkten) Öffnungszeiten entfacht hat und die wichtige Neuigkeiten sanktionieren: Der Richter hat die Urteilsbegründungen des Gerichtes in Rovereto bestätigt und dadurch auch die Klauseln für nichtig erklärt, die die Arbeitsleistung an Festtagen in den individuellen Arbeitsverträgen als automatisch bindend ansahen.

Das subjektive Recht an Feiertagen nicht zu arbeiten, steht über jegliche eventuelle Ausnahmebestimmung oder Vereinbarung zwischen Unternehmen und Gewerkschaft. Walter Largher, Generalsekretär der UILTuCS argumentiert: „Dieses Urteil umfasst nicht nur die Arbeiterinnen und Arbeiter Der ASPIAG, aber tausende Verkäufer und Verkäuferinnen im Land und wird positive Effekte auf ihr Familien haben, auch bezüglich Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Freude für den Ausgang dieses Rechtsstreits ist also noch einmal groß und die Anerkennung für die Arbeiterinnen die sich in dieser Sache exponiert haben enorm.“

Es liegt nun an der UILTuCS alle Arbeiterinnen und Arbeiter darüber zu informieren und sie in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiterhin auf diesem Wege zu unterstützen.

Von: luk

Bezirk: Bozen