Von: mk
Bozen/Rom – Die Bozner Firma Thun, die für ihre Keramik- und Holzfiguren mit rundlichen Formen weltweit bekannt ist, kann einen gerichtlichen Erfolg verbuchen. Die Kassation in Rom hat einem Rekurs des Unternehmens stattgegeben.
Das Berufungsgericht in Venedig hatte im Jahr 2012 die Urheberrechte der Firma für ihre Kreationen, die gern als Geschenksidee gekauft werden, nicht anerkannt, nachdem es zu einem Rechtsstreit mit einer konkurrierenden Firma aus Chessa di Corridonia in der Provinz Macerata gekommen war.
Die Firma Egan, die inzwischen Konkurs angemeldet hat, produzierte sehr ähnliche Produkte und imitierte den Stil der Thun-Kreationen. Die Richter in Venedig kamen zum Schluss, dass es für Produkte, die in Serie hergestellt werden, kein Copyright gebe.
Das Kassationsgericht in Rom sieht den Sachverhalt allerdings anders und hat das Urteil in der zweiten Instanz gekippt. Demnach schließt eine Serienproduktion den künstlerischen Wert eines Produkts, den es zu schützen gilt, nicht aus.
Objektive Kriterien für den künstlerischen Wert seien vielmehr Anerkennung aus dem kulturellen und institutionellen Umfeld, was die ästhetische und künstlerische Qualität anbelangt, Ausstellungen und die Würdigung in Museen, die Veröffentlichung in Fachzeitschriften, Preise, aber auch ein Marktwert, der den Nutzen oder den rein materiellen Wert eines Gegenstands übersteigt. Die Kreation eines bedeutenden Künstlers wird von der Kassation ebenfalls als objektives Kriterium für künstlerische Qualität angesehen.
Nun muss das Berufungsgericht das Anliegen von Thun neu bewerten.