Arbeitstätigkeit im Kfz-Gewerbe erlaubt

KFZ- und Karosseriewerkstätten bleiben geöffnet

Samstag, 14. November 2020 | 09:30 Uhr

Bozen – Das Dekret des Landeshauptmanns Nr. 69/2020 erlaubt die Arbeitstätigkeit im Kfz-Gewerbe. Insofern dürfen Kunden ihr Fahrzeug für alle Arbeiten zur Werkstatt bringen. Die KFZ- und Karosserie-Werkstätten dürfen jede Reparatur durchführen und können Fahrzeuge auch beim Kunden abholen.

KFZ- und Karosseriewerkstätten gehören laut dem Dekret des Landeshauptmannes zu den wesentlichen gewerblichen Tätigkeiten und dürfen alle damit verbunden Aktivitäten durchführen.

„Wir freuen uns sehr, dass die Kunden nach wie vor ihre Fahrzeuge für alle Reparaturen, Wartungen, Revisionen, Reifenwechsel, sowie Reparaturen an der Karosserie in die nächste Werkstatt fahren dürfen. Wenn es der Kunde wünscht, dürfen wir weiterhin die Fahrzeuge beim Kunden abholen und zurückbringen. Wichtig ist nur, dass es keine Direktkontakte gibt“, betont Ronnie Mittermair, lvh-Obmann der KFZ- Mechatroniker. „Die Fahrzeuge sollten rechtzeitig winterfit gemacht werden, damit nach den Einschränkungen die Fahrzeuge einsatzbereit sind.“ Kunden dürfen PKWs, LKWs, Motorräder und landwirtschaftliche Maschinen zur Reparatur bringen, auch die Revisionsprüfungen werden weiterhin von den Werkstätten durchgeführt.

Die Anzahl der Personen im Betrieb ist nicht direkt durch das Dekret begrenzt, aber der Betrieb wird gewährleisten, dass der persönliche Kontakt mit Kunden möglichst beschränkt ist. „Auf jeden Fall werden die Hygienebestimmungen und die entsprechenden Abstände zwischen den Personen eingehalten und dafür gesorgt, dass ausreichend Schutzausrüstung zur Verfügung steht“, unterstreicht Sara Perathoner, lvh-Obfrau der Karosserietechniker.

Hygiene wird garantiert: Die Fahrzeuge werden in den Werkstätten zum Schutz der Angestellten vor den Arbeiten gereinigt, sowie nochmals vor der Übergabe an den Kunden. „Die Desinfektion der gesamten Fahrgastzelle kann durch Geräte, die Ozon produzieren, gewährleistet werden. Diese können bei korrektem Einsatz nicht nur Viren neutralisieren, sondern auch die Klimaanlagen von Gerüchen, Keimen und Bakterien befreien“, erklärt Perathoner.

Von: mk

Bezirk: Bozen