Von: luk
Bozen – Die Landesregierung hat heute die neuen Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen an die Garantiegenossenschaften gebilligt. Dadurch soll kleinen und mittleren Unternehmen der Zugang zu Krediten erleichtert werden. Gleichzeitig zielen die Anwendungsrichtlinien zum Landesgesetz Nr. 4/2012 darauf ab, die Entwicklung der Garantiegenossenschaften Confidi und Garfidi zu unterstützen. Durch die Vereinfachung der Berechnungsverfahren wird zudem Bürokratie abgebaut. Gefördert wird die Zusammenarbeit mit dem staatlichen Garantiefonds. Die einheitliche Mitgliedsquote wird angehoben.
Landeshauptmann Arno Kompatscher erklärte nach der Regierungssitzung: “Mit den heute genehmigten Richtlinien regeln wir die Gewährung von Beiträgen an die Garantiegenossenschaften neu und erleichtern dadurch kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu Darlehen.” Der Landeshauptmann verwies auch darauf, dass Garantiegenossenschaften früher in erster Linie als Stütze für Unternehmen in Schwierigkeiten gesehen worden seien. Das sei aber nicht deren Funktion. Vielmehr bekräftigten sie Unternehmen in ihren Verhandlungen über die Darlehensbedingungen, sprich über den Zinssatz. Gleichzeitig, so der Landeshauptmann, stärke das Land ein Garantiesystem und die Dienstleistungen der Garantiegenossenschaften, die dem Wirtschaftsgefüge in Südtirol entgegenkommen.
Prämie für Mitglieder fast verdoppelt
Eine größere Attraktivität, mehr Mitglieder und mehr gewährte Garantien sollen zur Entwicklung der Garantiegenossenschaften beitragen und es den Unternehmen ermöglichen, von Banken oder Kreditinstituten Darlehen zu erhalten. Dieses Ansinnen will die Landesregierung durch mehrere Änderungen an den geltenden Richtlinien erreichen. Geplant ist eine stärkere Anerkennung der Mitgliedschaften beziehungsweise des Vermögens der Genossenschaft. Letzteres bildet die Grundlage, um die Garantiehöchstgrenze anzuheben. Von 400 auf 750 Euro erhöht wird die Einheitsprämie, die für jedes neu aufgenommene Mitglied gewährt wird. Diese Maßnahme soll die territoriale Verankerung der Garantieleistungen bei Unternehmen stärken.
Die Einheitsprämie des Landes an die Garantiegenossenschaften entspricht den – im Bezugsjahr entrichteten – Mitgliedsbeiträgen. “Die Prämie, die das Land den Garantiegenossenschaften pro Mitglied gewährt, verdoppelt sich damit nahezu”, erklärt Franz Schöpf, Direktor im Landesamt für Innovation und Technologie. Zudem sieht das Land eine Prämie von 1500 Euro für jede vom staatlichen Garantiefonds ausgegebene und von der Genossenschaft mitgetragene Garantie vor. “Die Zusammenarbeit mit dem staatlichen Garantiefonds möchten wir ausbauen, da im Falle der Insolvenz eines Unternehmens das Risiko aufgeteilt wird”, erklärt der Direktor der Landesabteilung Innovation, Forschung und Universität, Vito Zingerle.
Eine Vereinfachung bringt der neue Auszahlungsmodus mit sich: Die Beiträge werden nicht mehr in zwei Tranchen, sondern in einer einzigen ausbezahlt. Veränderungen gibt es auch bei der Berechnung der Landesbeihilfe zur Aufstockung des Risikofonds. Und zwar errechnet sich die Beihilfe aus der Differenz der zum Jahresende geleisteten Garantien abzüglich der notleidenden Kredite und der geleisteten Garantien des Vorjahres; dieser Betrag wird mit einer Standardabdeckungsquote von 50 Prozent und dann mit neuerdings zwölf Prozent multipliziert. Von vier auf 3,8 Prozent gesenkt wird schließlich der Multiplikator, das heißt jener Betrag, der als Hebel für die Bemessung der Garantieleistungen dient.
Zwei Landesmillionen im Jahr
Das Land finanziert die Garantiegenossenschaften mit jährlich zwei Millionen Euro. Die beiden Genossenschaften verwalten derzeit zwischen zwölf und 17 Millionen Euro. Diese Mittel ermöglichen Garantieleistungen von hundert und mehr Millionen Euro.