Von: mk
Wien – Landesrat Philipp Achammer hat heute mit Vizekanzler Reinhold Mitterlehner über die Quotenregelung beim Medizinstudium auch für Südtiroler gesprochen.
Bildungslandesrat Philipp Achammer traf heute in Wien mit dem österreichischen Vizekanzler und Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, Reinhold Mitterlehner, zusammen. Bei der Aussprache ging es in erster Linie um die Quotenregelung für das Medizinstudium an österreichischen Universitäten. Es besteht nämlich die Gefahr, dass sich die EU-Kommission gegen eine Verlängerung der bestehenden Regelung aussprechen wird, was Auswirkungen auch auf die Südtiroler Studierenden der Human- und Zahnmedizin in Österreich hätte.
Erst vor wenigen Tagen hat das österreichische Wissenschaftsministerium den Abschlussbericht für eine Beibehaltung der Quotenregelung für das Medizinstudium an die EU-Kommission geschickt. Landesrat Achammer hat darauf aufmerksam gemacht, dass diese Regelung auch für Südtirol von besonderer Bedeutung ist. Er wies bei dem Treffen mit Vizekanzler Mitterlehner zudem darauf hin, dass das Anrecht auf Ausbildung in ihrer Muttersprache für Südtiroler Studierende bereits im Pariser Abkommen aus dem Jahr 1946 verankert ist. Für die Ausbildung in Human- und Zahnmedizin kann dieses Recht im Lande nicht wahrgenommen werden, da Südtirol über keine Medizinische Universität verfügt. Aus diesem Grund absolvieren Südtiroler ihr Universitätsstudium vorwiegend in Österreich. Südtiroler Reifezeugnisse, die an einer Oberschule mit deutscher und ladinischer Unterrichtssprache erworben werden, sind im Rahmen der Quotenregelung den österreichischen Reifezeugnissen gleichgestellt. Diese Gleichstellung soll deutschsprachigen Südtirolern das Recht garantieren, die Ausbildung in der eigenen Muttersprache an der Universität fortzusetzen.
Bereits jetzt herrsche in Südtirol ein Ärztemangel. “Dieser würde sich in Zukunft noch verschärfen, falls die österreichische Quotenregelung fallen sollte”, berichtete Landesrat Achammer, “aus diesem Grund ist es auch für Südtirol essentiell, dass die Quotenregelung und die Gleichstellung der Reifezeugnisse der Südtiroler Oberschulen mit deutscher und ladinischer Unterrichtssprache mit den österreichischen beibehalten werden.” Daher bat er Vizekanzler Mitterlehner sich für die Aufrechterhaltung der Quotenregelung einzusetzen, damit Südtiroler Studierende weiterhin ihr Studium im medizinischen Bereich in Österreich besuchen können.
Vizekanzler Mitterlehner wies darauf hin, dass bereits im November eine Antwort der EU-Kommission erwartet wird. “Die Quotenregelung ist im Sinne Österreichs von besonderer Bedeutung”, erklärte auch Mitterlehner und bestätigte, dass die Südtiroler Anliegen dabei mit berücksichtigt werden.
Abschließend bedankte sich Landesrat Achammer für die stets konstruktive Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium und der Südtiroler Landesregierung.
Lehrabschlüsse und Meisterprüfung: Abkommen mit Österreich im Frühjahr
Bei dem heutigen Treffen mit dem österreichischen Vizekanzler und Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, Reinhold Mitterlehner, konnte Landesrat Philipp Achammer auch das geplante Gleichhaltungsabkommen zur gegenseitigen Anerkennung neuer Lehrabschlüsse sowie der Meisterbriefe zwischen Südtirol und Österreich besprechen.
“Die gegenseitige Anerkennung der Lehrberufe ist für Südtirol von großer Wichtigkeit”, erklärte Landesrat Achammer, “dies geilt besonders für jene Lehrberufe, in denen die schulische Ausbildung in Österreich absolviert wird.” Daher gelte es, die seit 1999 bestehende automatische Anerkennung einiger Lehrberufe zwischen Österreich und Südtirol zu überarbeiten und an die neuen Gegebenheiten anzupassen. “Zudem soll eine Ausweitung auf die Meisterausbildung erfolgen, um diese noch weiter aufzuwerten”, betonte Achammer.
Bereits im Mai dieses Jahres hatte sich die Landesregierung darauf geeinigt, ein neues Abkommen mit Österreich anzustreben, um die Anerkennung weiterer Abschlüsse zu erreichen. Der erste konkrete Schritt sollte die Unterzeichnung einer Übereinkunft (sog. “Memorandum of Understanding”) sein. Achammer und Miterlehner konnten sich darauf einigen, dieses Memorandum voraussichtlich im Frühjahr nächsten Jahres zu unterzeichnen. Somit könnte das Abkommen bereits im Sommer 2017 in Kraft treten.