Von: luk
Bozen – Die Entwicklung der Stundenlöhne in den letzten acht Jahre nach Berufsgruppen hat die Landesbeobachtungsstelle für den Arbeitsmarkt unter die Lupe genommen, und dabei ermittelt, dass sich entgegen einer weitläufigen Meinung der Unterschied zwischen den “Geringerverdienern” und den “Besserverdienern” nicht etwa weiter vergrößert hat. Im Gegenteil: Die Schere hat sich sogar leicht geschlossen.
In den Zeiten unmittelbar nach der Krise 2008 konnten vor allem jene Berufsgruppen, deren Löhne im unteren Bereich liegen, ihre Kaufkraft zumindest über die Jahre hinweg teilweise retten, insbesondere in den Jahren 2014 bis 2016. Anders war es bei den besser bezahlten Berufen. Diese mussten mit realen Einbußen rechnen. Ihnen hat die Krise im Verhältnis mehr zu schaffen gemacht. Natürlich ist es so, dass die besser bezahlten Berufe ein höheres Ausgangsniveau hatten und daher ein höheres Einkommen aus unselbständiger Arbeit erzielen. Für ihre persönliche Situation jedoch haben sie die geringere Lohnentwicklung stärker gespürt und inflationsbereinigt höhere Abstriche akzeptieren müssen.
In Zahlen ausgedrückt haben die tendenziell schwächer bezahlten Arbeiter ihre Stundenlöhne um knapp 15 Prozent steigern können, die besser bezahlten Arbeitnehmer in Angestelltenberufen um neun Prozent. Einen Sonderfall bilden die öffentlich Bediensteten, für welche über einige Jahre ein teilweiser Lohnstopp galt. Aus diesem Grund war die Entwicklung dort mit etwas mehr als drei Prozent bescheidener. Diese Zahlen beziehen sich dabei immer auf einen Vergleich gleicher Beruf und des gleichen Alters der Beschäftigten, denn sowohl Beruf als auch Alter haben einen wesentlichen Einfluss auf das persönliche Einkommen. Diese Einflüsse wurden für diese Analyse neutralisiert.
Um in diesen Krisenjahren den Arbeitnehmern entgegenzukommen und die Kaufkraft so weit als möglich zu stärken, hat das Land beim sogenannten regionalen IRPEF-Zuschlag angesetzt. Dieser stieg von 0,9 Prozent des Bruttogehalts, die unterschiedslos alle bezahlen mussten, auf einen etwas höheren Satz (1,23%), der jedoch nur auf jenen Teil des Bruttogehalts fällig wird, der über 28.000 Euro liegt. Zudem wurde die so errechnete Einkommenssteuer 2016 um weitere 252 Euro für jedes unterhaltspflichtige Kind gemindert. Infolgedessen sank der regionale Zuschlag für alle Teilzeitbeschäftigten, überwiegend Arbeitnehmerinnen mit Kindern, praktisch auf null, ebenso für die vollzeitbeschäftigten Arbeiter, die ebenfalls oft Kinder zu unterhalten haben und deren Gehälter kaum über 28.000 Euro liegen. Der regionale Zuschlag für vollzeitbeschäftigte Angestellte – ebenfalls oft mit unterhaltspflichtigen Kindern – kann so auf durchschnittlich 0,3 Prozent des Bruttoeinkommens geschätzt werden. Das bedeutet, dass durch die Maßnahmen des Landes den Beschäftigten ein Teil der Steuern auf das Bruttoeinkommen “zurückgegeben” werden konnte. Der durchschnittliche regionale Zuschlag, auf alle abhängig Beschäftigten berechnet, lag 2009 noch bei 0,90 Prozent, 2016 konnte er dann auf ungefähr 0,15 Prozent gesenkt werden, wobei, wie erwähnt, für viele Beschäftigte der Zuschlag mittlerweile null Prozent beträgt.