"Positive Auswirkungen"

lvh begrüßt neue Förderkriterien für Innovation und Forschung

Freitag, 11. Mai 2018 | 10:35 Uhr

Bozen – Der lvh Wirtschaftsverband Handwerk und Dienstleister zeigt sich erfreut über die neuen Förderkriterien für Innovation und Forschung, die vor Kurzem genehmigt wurden. Diese wirken sich positiv auf die Betriebe aus, sagt lvh-Präsident Gert Lanz.

Insgesamt zehn Maßnahmen umfasst das Landesgesetz Forschung und Innovation. Der lvh Wirtschaftsverband Handwerk und Dienstleister begrüßt die neuen Förderkriterien. Bereits seit zehn Jahren hat der lvh eine eigene Innovationsabteilung. Dank langjähriger Erfahrung und intensiver Zusammenarbeit mit den Kunden konnte der Wirtschaftsverband wertvolle Verbesserungen in das neue Landesgesetz einbringen. „Die neuen Kriterien wirken sich positiv auf die Betriebe aus“, betont lvh-Präsident Gert Lanz. Ein besonderer Dank gelte dem Landeshauptmann und seinen Mitarbeitern für die gute Zusammenarbeit. Erfreut zeigt sich der lvh vor allem über drei Maßnahmen: die alternativen Finanzierungsmöglichkeiten, die Rückwirksamkeit von Ansuchen und die erleichterte Dokumentation.

Vor zwei Jahren hat der lvh eine eigene Plattform für Crowdfunding gestartet (www.crowdfunding-suedtirol.it ). Seitdem konnten über 126.000 Euro gesammelt werden. Dieser Erfolg hat mit dazu beigetragen, dass die Vorbereitung von Fundraising-Kampagnen – einschließlich Crowdfunding – für eine maximale Ausgabe von 5.000 Euro pro Kampagne gefördert werden.

Von Anfang an setzte sich der lvh auch dafür ein, Kosten rückwirkend gelten zu machen. Ist eine Idee erstmal geboren, arbeiten viele Betriebe daran, ohne zu denken, dass es sich um ein Innovationsprojekt handeln könnte. Bisher war es dann zu spät, ein Ansuchen einzureichen. Dank der neuen Kriterien können die Kosten im Rahmen einer Vorphase von Forschungs- und Entwicklungsprojekten rückwirkend geltend gemacht werden.

Ein weiteres Anliegen des lvh bestand darin, die Dokumentation der Ansuchen zu erleichtern. Mit dem neuen Landesgesetz müssen nun im Rahmen einer Prozessinnovation nicht mehr monatlich Stundenlisten („Time Sheets“) geführt werden. Es reicht ein Tätigkeitsbericht für bestimmte Zeiträume. Der bürokratische Aufwand ist dadurch geringer. Auf Vorschlag des lvh hin wurden zudem die pauschalen Kosten auf 20 Prozent der Personalkosten erhöht. Der lvh lädt alle Betriebe dazu ein, die Förderungen für die Umsetzung ihrer Innovationsvorhaben zu nutzen.

Von: luk

Bezirk: Bozen