"Dienstwohnungen fördern Vereinbarkeit von Familie und Beruf"

lvh begrüßt Regelungen zu Mitarbeiterunterkünften

Sonntag, 31. Mai 2026 | 17:20 Uhr

Von: lup

Bozen – Der Wirtschaftsverband Handwerk und Dienstleister (lvh.apa) begrüßt zwei Beschlüsse der Landesregierung, die in das kommende Omnibusgesetz aufgenommen werden sollen. Die Maßnahmen betreffen temporäre Mitarbeiterunterkünfte sowie Dienstwohnungen in Gewerbezonen. Beide Regelungen seien wichtige Schritte, um den Herausforderungen am Arbeits- und Wohnungsmarkt zu begegnen.

Bei den Mitarbeiterunterkünften wurde eine maximale Nutzungsdauer von 24 Monaten vorgesehen. Der lvh begrüßt diese Entscheidung. „Mit der temporären Nutzung von Unterkünften bieten wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern attraktive Arbeitsbedingungen. Es handelt sich dabei um Überbrückungslösungen, bis sie eine entsprechende Wohnmöglichkeit gefunden haben. Es dürfen natürlich keine Wohnghettos entstehen, sondern ausschließlich kurzfristige Unterkünfte geschaffen werden“, betont lvh-Präsident Martin Haller.

Positiv bewertet der lvh auch die geplanten Änderungen bei den Dienstwohnungen. Die maximal zulässige Wohnfläche soll von bisher 110 auf künftig 220 Quadratmeter erhöht werden. Arbeiten und Wohnen unter einem Dach biete insbesondere für kleine und familiengeführte Betriebe zahlreiche Vorteile. Dadurch könnten wertvolle Synergien geschaffen werden. Angesichts der Wohnungsknappheit, der hohen Immobilienpreise in Südtirol und des akuten Fachkräftemangels sei diese Möglichkeit heute wichtiger denn je.

„Dienstwohnungen fördern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und bieten im betrieblichen Alltag zahlreiche Vorteile. Besonders bei Betriebsübergaben können sie den Generationenwechsel unterstützen“, erklärt lvh-Direktor Walter Pöhl. Ein weiterer Vorteil liege im sparsamen Umgang mit Grund und Boden. Wird eine Dienstwohnung gemeinsam mit einem Betrieb errichtet, müsse keine oder deutlich weniger zusätzliche Fläche verbaut werden. Um die Wirksamkeit dieser Maßnahme weiter zu erhöhen und einem breiteren Kreis von Betrieben zugänglich zu machen, spricht sich der Wirtschaftsverband Handwerk und Dienstleister für die Möglichkeit zur Nutzung und Errichtung von Dienstwohnungen auch außerhalb der Siedlungsgrenzen aus.”

Die lvh-Spitze bedankt sich in diesem Zusammenhang bei Landeshauptmann Arno Kompatscher, seinem Stellvertreter Marco Galateo sowie Urbanistiklandesrat Peter Brunner. In engem Austausch mit der Wirtschaft und nach intensiven Gesprächen sei es gelungen, zwei wichtige Maßnahmen auf den Weg zu bringen. Diese würden sowohl den Betrieben als auch den Beschäftigten zugutekommen und die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Südtirol stärken.

Bezirk: Bozen

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