Von: luk
Bozen – Der kürzlich von der Landesregierung genehmigte Gesetzesvorschlag beinhaltet wichtige Vereinfachungen und Entlastungen für die Betriebe. Der lvh erwartet sich, dass die Aufträge noch mehr nach Gewerken ausgeschrieben werden. „So ist es bereits im bestehenden Landesgesetz vorgesehen“, betont lvh-Präsident Martin Haller.
Der lvh reagiert positiv auf die Neuerungen in der Auftragsvergabe. Besonders die Erhöhung des Schwellenwerts für Direktbeauftragungen eröffnet kleinen Betrieben einen noch besseren Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen. „Der aktuelle Gesetzesvorschlag bietet für Klein- und Mittelbetriebe gute Voraussetzungen und attraktive Möglichkeiten, über öffentliche Aufträge neue Arbeitsmärkte zu betreten. Nun gilt es aber, auch die Spielräume zu nutzen, die Ausschreibungen vermehrt in Gewerke und kleinere Lose auszuschreiben und so die Teilnahme für KMU zu erleichtern. Diese Möglichkeit wird bis dato noch zu wenig genutzt“, unterstreicht lvh-Präsident Martin Haller.
Positiv bewertet der Wirtschaftsverband auch die Tatsache, dass das telematische Verzeichnis zukünftig jährlich und nicht mehr alle sechs Monate aktualisiert wird, sodass sich Betriebe nur noch einmal im Jahr eintragen müssen. „Für das Handwerk bedeutend ist auch die Beibehaltung der Schwelle von zwei Millionen Euro für Verhandlungsverfahren von Bauleistungen sowie einige bürokratische Erleichterung wie zum Beispiel die Angabe der Arbeitskosten, welche nicht mehr vorgesehen ist“, erklärt Haller.
Kritik erhält der Gesetzesvorschlag in Hinblick auf die Schwelle für Direktaufträge für Lieferungen und Dienstleistungen, welche niedriger ist als jene der Bauleistungen. „Das Landesgesetz sieht die Schwelle für Bauleistungen derzeit für 150.000 Euro vor und für Lieferungen und Dienstleistungen für 100.000 Euro. Im Landesgesetz besteht nun die Möglichkeit, auch die Schwelle für Lieferungen und Dienstleistungen anzuheben“, fordert Haller. Überdacht werden sollen laut lvh auch die Sanktionen. Derzeit gelten zu strenge Maßnahmen, wenn ein Betrieb die Teilnahmeanforderungen nicht erfüllt.