Von: luk
Bozen – Ein weiterer Schritt zur Unterstützung und Aufwertung der Tätigkeit von Menschen mit Behinderung, mit psychischen Erkrankungen oder mit Abhängigkeitserkrankungen wurde gesetzt: Das Entgelt für Arbeitsintegrations- oder -beschäftigungsvereinbarungen wird auf Antrag von Arbeits-Landesrätin Magdalena Amhof und Soziallandesrätin Rosmarie Pamer angehoben. Zugleich wurde im Rahmen der jüngsten Landesregierungssitzung auch eine Erhöhung des Entgelts in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und in den Diensten zur Arbeitsbeschäftigung für Menschen mit psychischen Erkrankungen und mit Abhängigkeitserkrankungen beschlossen.
Im Jahr 2025 haben 156 Personen eine Vereinbarung zur Arbeitseingliederung und 360 Personen eine Vereinbarung zur Arbeitsbeschäftigung genutzt. Gleichzeitig waren 1008 Betroffene in Werkstätten
für Menschen mit Behinderungen und in den Diensten zur Arbeitsbeschäftigung für Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie Abhängigkeitserkrankungen beschäftigt. Für beide Gruppen tritt ab dem 1. Jänner 2027 eine Erhöhung in Kraft, die das Vollzeit-Entgelt für Eingliederungs- und Beschäftigungsprojekte von 492 auf 650 Euro bringt.
Der Höchstbetrag des Entgelts in den Werkstätten und Diensten für Menschen mit Behinderungen, mit psychischen Erkrankungen oder mit Abhängigkeitserkrankungen lag hingegen bisher bei einem Grundbetrag von monatlich 410 Euro und steigt mit der Entscheidung der Landesregierung auf 585 Euro für 33 Stunden Öffnungszeit pro Woche.
Mehr Anerkennung und Gleichbehandlung
„Es geht um die Anerkennung der Personen und ihrer Arbeit, die sie trotz vielfältiger Hürden erbringen, aber auch um mehr Gleichbehandlung gegenüber ähnlichen Tätigkeiten, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt besser entlohnt werden”, erklärt Arbeitslandesrätin Magdalena Amhof. Dazu komme, dass gerade Menschen mit Behinderungen oft einen besonderen Mehrwert in das Arbeitsumfeld bringen, in dem sie beschäftigt sind.
Die für das Sozialwesen zuständige Landesrätin Rosmarie Pamer unterstreicht: „Mit dieser Maßnahme setzen wir ein wichtiges Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung der Tätigkeit von Menschen mit Behinderungen sowie psychischen oder Abhängigkeitserkrankungen. Gleichzeitig stärken wir ihre soziale Teilhabe und verbessern die Rahmenbedingungen für ihre Beschäftigung.“
Für die Umsetzung dieser Maßnahmen sind zusätzlich etwa 1,8 Millionen Euro pro Jahr im Zeitraum von 2027 bis
2029 vorgesehen. Die Arbeitseingliederung, für die das Landesamt für Arbeitsmarktintegration zuständig ist, erfolgt durch praktikumsähnliche Projekte mit dem Ziel der Hinführung zu einem regulären Arbeitsvertrag. Die Arbeitsbeschäftigung ist hingegen eine geschützte Tätigkeit für Menschen mit Behinderungen, psychischen Erkrankungen oder Abhängigkeitserkrankungen, die im Moment keinen Zugang zum regulären Arbeitsmarkt haben; sie wird vom Landesamt für Menschen mit Behinderungen geregelt.




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