Von: luk
Bozen – Die Entsorgung des Abfalls der Rastplätze und Raststätten entlang der A22 wird immer mehr zu einem Politikum, schreibt die Fünf-Sterne-Bewegung.” Bis Anfang 2017 wurde der von den Raststätten produzierte Hausmüll direkt von den Gemeinden durch deren Gebiet die A22 führt eingesammelt, für welche dieser Dienst eine wichtige Einnahmequelle darstellt. Anfang 2017 dann die Entscheidung der Brennerautobahn AG den Dienst selbst durchzuführen bzw. über private beauftragte Firmen, mit der Begründung einer wirtschaftlichen Einsparung.”
Dies ist der Kontext in dem unser Beschlussantrag Nr. 60 entstanden ist. Paul Köllensperger sagt dazu: “Das Einsammeln der Abfälle direkt durch die A22 verstößt gegen das Landesgesetz Nr.4 von 2006, das ausdrücklich festlegt, dass die Gemeinden die ausschließliche Zuständigkeit für die Sammlung und den Transport der Hausabfälle haben.” So stehe es übrigens auch im Einheitstext der Regionalgesetze und dementsprechend in den Gemeindeordnungen. Vor allem aber erschien es absurd, dass ein gut verdienendes Unternehmen wie die Brennerautobahn, fast zur Gänze in öffentlicher Hand, nun auf Kosten der anliegenden Gemeinden Einsparungen vornehmen müsse. Denn diese sind nun faktisch gezwungen die Müllabfuhrtarife für ihre Bürger drastisch zu erhöhen. Wobei gerade diese Gemeinden eh schon unter den erheblichen negativen Auswirkungen durch Luftverschmutzung und Lärm der A22 belastet sind. Als 5SB sind wir hingegen der Meinung, dass die A22 wennschon den Gemeinden eine Ausgleichszahlung – gleich wie die Wasserkraftwerke – überweisen sollte!”
“Mit diesem Beschlussantrag Nr. 60 haben wir also verlangt – und gegen den Appell der Regionalregierung erreicht! -, dass der Regionalrat die Regionalregierung und die Region dazu verpflichtet, als Mehrheitsaktionärin der A22 zu verlangen, daß die einseitig getroffene Entscheidung, die Müllentsorgung selbst durchzuführen, aufgehoben werde, bis nicht gänzlich geklärt sei, ob diese Art der Entsorgung rechtens sei. Die Tatsache, dass den Gemeinden die ausschließliche Zuständigkeit für die Sammlung und den Transport der Hausabfälle entlang der A22 zustehe, wurde uns auch von LR Theiner bei der Fragestunde im Landtag bestätigt, auf Basis eines Gutachtens des zuständigen Landesamtes für Abfallwirtschaft.Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass LH Kompatscher eine völlig andere Position vertritt, so entnehmen wir seiner Antwort auf unsere Anfrage N.272, in der er mehr oder weniger vollinhaltlich die A22 Stellungnahme abschreibt”, so Köllensperger.
Wer hat also Recht? Die Gemeinden oder A22? Der Landeshauptmann oder sein Landesrat bzw. der zuständige Landesamt? “Unserer Ansicht nach steht es außer Zweifel, dass das LG Nr. 4/2006 die Zuständigkeit für die Abfallbeseitigung ausschließlich den Gemeinden zuweist. Aus diesem Grund haben wir über unseren Beschlussantrag die Regionalregierung zwingen wollen, Stellung zu beziehen. Die Regierung ersuchte um eine Aussetzung bzw. um eine Abschwächung des verpflichtenden Teils des Antrages, indem nur ein runder Tisch zwischen den Parteien eingerichtet wird, doch das war uns zu wenig. Geredet ist schon genug geworden, im letzten Jahr. Wir haben es also auf die Abstimmung ankommen lassen, um die Gemeinden nicht länger auf eine Entscheidung warten zu lassen. Und konnten mit großer genugtuung feststellen, dass der Regionalrat unserer Linie gefolgt ist, und der Beschlussantrag N.60 gegen den Willen der Regionalregierung mit 24 Ja, 20 Nein und 4 Enthaltungen genehmigt worden ist”, heißt es abschließend.